Ergebnisse der ersten Photovoltaik-Ausschreibung liegen vor

Die Bundesnetzagentur hat am 29.04.2015 die erfolgreichen Bieter der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde bekannt gegeben. Insgesamt waren

170 Gebote eingegangen, mit denen das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt mehr als vierfach überzeichnet war.
25 Gebote mit einem Gesamtumfang von 156.970 Kilowatt erhielten einen Zuschlag. Durchschnittlich wurden Gebote mit 6,3 Megawatt und einem Wert von 9,17 ct/kWh bezuschlagt. Diese Werte lägen deutlich unter dem Höchstwert dieser Ausschreibungsrunde von 11,29 ct/kWh, betont die Bundesnetzagentur
„Die Vielzahl der eingegangenen Gebote ist ein Zeugnis des intensiven Wettbewerbs um Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Breite Akteursvielfalt, viele kleine Projektgesellschaften
Die eingegangenen Gebote deuteten auf eine breite Akteursvielfalt hin. Sieben Gebote wurden von natürlichen Personen abgegeben, die allerdings aufgrund zu hoher Förderhöhen keinen Zuschlag erhalten haben. Des Weiteren finden sich viele kleine Projektgesellschaften unter den Bietern. Einige der erfolgreichen Bieter gehören zu einem gemeinsamen Unternehmen. In einem Fall vereinigt ein Unternehmen über 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich.

Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur noch im Mai 2015 ein Nachrückverfahren durch.

37 Gebote erfüllten Teilnahmevoraussetzungen nicht
37 Gebote seien ausgeschlossen worden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten, berichtet die Agentur. Vielfach hätten Unterlagen gefehlt, wie ein beschlossener Bebauungsplan, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vollmachtsurkunde, oder es wurden Zahlungen nicht oder verspätet geleistet. Die dem Verfahren zugrunde liegende Verordnung sieht in diesen Fällen einen Ausschluss der Gebote vor.
Die Realisierungsfrist für die Anlagen beträgt zwei Jahre. „Nun sind die erfolgreichen Bieter an der Reihe. Sie müssen ihre Anlagen fristgerecht realisieren. Dann wird die Ausschreibung ein Erfolg“, so Homann
Die Zuschläge wurden unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen bekannt gemacht. Die erfolgreichen Bieter erhielten zeitgleich eine E-Mail, in der Sie über den Zuschlag informiert wurden.

29.04.2015 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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