Photovoltaik-Zubau erneut deutlich unterhalb des Korridors; Solarstrom-Einspeisevergütung wird nicht gesenkt

Die Bundesnetzagentur hat am 30.09.2015 bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 1. Dezember 2015 nicht gekürzt werden.

„Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.437 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Als Folge stagnieren die Vergütungssätze zum ersten Mal überhaupt“, kommentiert Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen muss nach den Regeln des EEG monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen.

Aktuelle Berechnung der Solarstrom-Vergütungssätze basiert auf dem Zubau der Monate September 2014 bis August 2015
Die Senkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Photovoltaik-Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar steigt.
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate September 2014 bis August 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten.

Zahl der verspäteten Meldungen von Photovoltaik-Anlagen wieder deutlich gesunken
In den letzten drei Monaten sei die Zahl der verspäteten Meldungen von Photovoltaik-Anlagen, die zu Jahresbeginn stark gestiegen war, wieder deutlich gesunken, so die Bundesnetzagentur.
„In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Verzögerungen bei der Meldung zu erheblichen finanziellen Einbußen bei betroffenen Anlagenbetreibern führen können; im eigenen Interesse sollte jeder Anlagenbetreiber prüfen, ob er seine Anlage im PV-Meldeportal registriert und eine ASO-Nummer von der Bundesnetzagentur erhalten hat“, sagte Franke.
Weitere Informationen zu den EEG-Vergütungssätzen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v

30.09.2015 | Quelle: Bundesnetzagentur; Bild: KACO new energy GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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