Zuschlagswert in der dritten Photovoltaik-Freiflächenausschreibung von 8,49 ct/kWh auf 8,00 ct/kWh gesunken

Die Bundesnetzagentur hat am 06.01.2016 bekannt gegeben, dass der Zuschlagswert der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 8,00 ct/kWh beträgt.

"Der nunmehr erzielte Zuschlagswert liegt deutlich unter dem Wert der zweiten Runde. Daran zeigt sich der starke Wettbewerb um die Förderung von Freiflächenanlagen. Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben, auch Privatpersonen", kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden“, ergänzt Homann.

Förderbetrag erneut im Einheitspreisverfahren ermittelt
Der Zuschlagswert in der dritten Ausschreibungsrunde ist niedriger als der in der zweiten Runde erzielte Wert von 8,49 ct/kWh. Die Förderung wurde erneut im Einheitspreisverfahren (uniform pricing) ermittelt. Ihre Höhe entspricht dabei dem höchsten Gebot, das noch einen Zuschlag erhalten hat. Diese wird auf alle anderen Bieter übertragen, deren Gebot erfolgreich war, so dass sich eine einheitliche Förderhöhe ergibt.
Mit der Bekanntgabe des Zuschlagswertes wurde die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beendet. Es wird kein Nachrückverfahren durchgeführt. Erfolgreiche Bieter haben nun zwei Jahre Zeit, die Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten. Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, müssen sie zudem einen Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung bei der Bundesnetzagentur stellen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird am 1. April 2016 durchgeführt; ausgeschrieben werden dann 125 Megawatt.
Weiterführende Informationen zur dritten Ausschreibungsrunde unter www.bundesnetzagentur.de/ffav15-3.

Bundesnetzagentur

06.01.2016 | Quelle:  Bundesnetzagentur; Bild: Belectric | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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