Solidarfonds Nullverbrauch erhebt Klage gegen hohe Gebühren bei geringem Strombezug von PV-Anlagen
Viele Betreiber von Solarstromanlagen, deren Anlage sich grundsätzlich selbst versorgt oder die nur minimale Mengen an Strom verbrauchen, sehen sich massiven Rechnungen der Grundversorger gegenüber. Diese behaupten aufgrund der angeblichen Strombezüge ein Grundversorgungsverhältnis und berechnen neben den Stromkosten hohe Grundkosten. Diesem Missstand treten der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Deutsche Solarbetreiber Club (DSC) gemeinsam mit der spezialisierten Anwaltskanzlei Nümann + Siebert mit dem Solidarfonds Nullverbrauch entgegen.
Nach Gründung des Solidarfonds Ende 2015 konnte bereits zu Ostern 2016 die notwendige Teilnehmerzahl verzeichnet werden. Viele Betroffene, aber auch Interessierte, die nicht direkt von diesem Problem betroffen sind, haben sich solidarisiert: Zu Pfingsten 2016 wurden den Teilnehmern, die sich gegen einen geringen Betrag von rund € 90 beteiligen konnten, bereits eine umfangreiche Erstinformation zur Verfügung gestellt, die nicht nur Grundinformationen bereithielt, sondern auch Handlungsempfehlungen und Textmuster an die Hand gab.
Nachdem bei Fällen von tatsächlichem Nullverbrauch – der Zähler zeigt tatsächlich „0“ verbrauchte Kilowattstunden an – bereits große Erfolge von den Teilnehmern erzielt werden konnten, wendet sich der Solidarfonds nun gegen die massive Belastung mit Rechnungen bei Fällen von Marginalverbrauch. In diesen Fällen zeigt der Zähler einen geringen Verbrauch von bis zu 12 kWh im Jahr an. Stromkosten im Cent- oder niedrigen Euro-Bereich stehen dabei „Begleitgebühren“ gegenüber, die teilweise im dreistelligen Bereich liegen. Die meisten Grundversorger zeigen sich – bestärkt durch die Haltung der Bundesnetzagentur in dieser Frage – nicht bereit, den Betroffenen hier auch nur minimal entgegen zu kommen.
Die Unterstützer des Solidarfonds zeigen sich überzeugt, dass diese Vorgehensweise der Energiewende schade und auch rechtlich nicht haltbar sei. Nach intensiven Recherchen und der Auswahl eines geeigneten Kandidaten erheben die am Solidarfonds beteiligten Rechtsanwälte der Kanzlei Nümann + Siebert nunmehr Klage gegen einen prominenten Grundversorger. Die Klage richtet sich auf Rückzahlung der unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen und auf die Feststellung, dass zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Grundversorger kein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist.
Die Klage soll als Musterprozess Rechtsklarheit für viele Betroffene bringen. Daneben soll der Musterprozess aber auch zu einem politischen Umdenken führen. Die Problematik wird bei den Verantwortlichen bisher stiefmütterlich behandelt und soll durch dieses Verfahren nun ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden. Der Bundesnetzagentur möchte der Solidarfonds vor Augen halten, in welchem Maße diese Praxis der Grundversorger die Energiewende ausbremst.
Der Solidarfonds ist offen für weiter Mitglieder. Jedes zusätzliche Mitglied erhöhe die Möglichkeiten, neben dem Musterverfahren auch sonstige Rechtsfragen und Problemfelder abzudecken, heißt es in einer Pressemitteilung des Fonds. www.nullverbrauch.de
16.6.2017 | Quelle: Nümann + Siebert Rechtsanwälte, Foto: Guido Bröer/Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH i. Gr.