Solare Finanzanlagen: EU plant Pflicht zur Nachhaltigkeit

Solaraktien an der Börse
Die EU-Kommission will Investment- und Fondsgesellschaften verpflichten, künftig zu einem Teil nachhaltige Anlagen in ihre Portfolien aufzunehmen. Davon dürften Finanzanlagen im Solarbereich profitieren.

Spätestens im Jahr 2020 soll die Finanzwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit bei der Auswahl ihrer Investments verpflichtet werden. Darauf weist die Düsseldorfer Vermögensverwaltung PMP hin. Dann müssten alle Investoren einen gewissen Anteil nachhaltiger Investments in ihre Portfolios aufnehmen. Getrieben werde das Vorhaben durch die im Pariser Abkommen vereinbarten Klimaschutzziele. Davon könnten auch Anlagen im Bereich Solarenergie und anderer erneuerbarer Energien profitieren.

PMP-Vermögensverwalter Ralph Dickassel gibt dabei zu bedenken, dass Nachhaltigkeit in der Finanzbranche noch ein teils indifferenter Begriff sei, mit dem sich auch zweifelhafte Kandidaten an der Börse schmücken.
Die heutige Definition von Nachhaltigkeit umfasst neben dem Umweltschutz (Environment) Menschenrechte (Social) und Unternehmensführung (Governance). Entsprechend spricht die Finanzbranche von den ESG-Kriterien zur Bestimmung des Nachhaltigkeitsgrades. Aktuell arbeite die EU an einem einheitlichen EU-Klassifikationssystem (Taxonomie). Darin sollen harmonisierte Kriterien bestimmt werden, nach der eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig zu betrachten ist.
5.3.2019 | Quelle: PMP Vermögensmanagement | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen