Erste Innovationsausschreibung kommt nicht am 1. September

Foto: Encavis
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass der vorgesehene erste Gebotstermin für die erste Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur „voraussichtlich nicht gehalten werden kann“.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen im Deutschen Bundestag hervor. Ursprünglich war als erster Gebotstermin der 1. September 2019 vorgesehen. Zur Begründung nannte die Bundesregierung Verzögerungen bei der dafür notwendigen Innovationsausschreibungsverordnung. Diese soll nach Auskunft der Regierung noch im Jahr 2019 in Kraft treten.

Details zur Verordnung wollte die Regierung nicht mitteilen und verwies auf die laufende Ressortabstimmung. Sie äußerte sich auch nicht näher zu der öffentlich diskutierten Frage, ob die Verordnung eine fixe statt gleitende Marktprämie vorsehen wird.

Die Innovationsausschreibung waren im Energiesammelgesetz beschlossen worden. Die Bundesregierung hatte sie 2017 im Rahmen einer Einigung mit der EU über einen Beihilfestreit zum EEG zugesagt.

Die Grünen verwiesen in ihrer Anfrage darauf, dass das Energiesammelgesetz  Innovationsausschreibungen für regenerative Energiekapazitäten über 250 Megawatt für 2019, 400 Megawatt für 2020 und 500 Megawatt für 2021 vorsieht.
21.6.2019 | Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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