Kritik: Gebäudeenergiegesetz bringt nichts

Ein Installateur montiert auf einem Spitzdach mit roten Schindeln einen blauen Solarwärmekollektor.Foto: BDH
Die Solarwärmeanlage braucht keine Ölheizung zur Unterstützung.
Für die Deutsche Umwelthilfe ist das geplante neue Gesetz zur Energieeinsparung im Gebäudebereich eine Luftnummer. Das geplante Verbot von Ölheizungen sei aufgeweicht worden.

Den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klimapolitische Luftnummer und fordert diesen zurückzuziehen. Das GEG soll am Mittwoch, den 23. Oktober 2019, im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Als wesentliche Neuerung zum letzten Entwurf von Mai 2019 wurde das im Klimapaket festgehaltene Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 aufgenommen. Allerdings werden weitreichende Einschränkungen formuliert: So sollen auch noch nach 2026 Hybridlösungen in Neu- und Altbau möglich sein. Auch die geltenden energetischen Standards für Gebäude werden unverändert fortgeführt und sollen erst im Jahr 2023 überprüft werden.

Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung mit Ansage“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor. Wir fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen. Gasheizungen dürfen nur noch bis 2025 eingebaut werden.“

Wer eine neue Ölheizung einbauen möchte, bräuchte diese laut dem Referentenentwurf zum Beispiel lediglich mit zusätzlicher Solarthermie zu kombinieren und müsste so auch künftig nicht auf ein klimafreundliches Heizungssystem wechseln.

„Wir müssen es schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze umzusteigen“, fordert stattdessen Müller-Kraener.

23.10.2019 | Quelle: DUH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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