Photovoltaik-Pflicht in Wien: Ausweitung auf Wohngebäude geplant
In Wien soll zukünftig jedes neue Wohn- und Bildungsgebäude eine Photovoltaik-Anlage haben. Diese Änderungen der Wiener Bauordnung im Sinne einer Photovoltaik-Pflicht für Wien haben vor kurzem die Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und der Grünen-Planungssprecher Peter Kraus als Novellierungsentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.
„Wien hat als erstes Bundesland die Zeichen der Zeit erkannt, und geht mit der Photovoltaik-Verpflichtung einen sehr wichtigen Schritt“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA). Der PVA freut sich, dass damit eine seiner wichtigsten Forderungen im ersten Bundesland umgesetzt wird. „Wir als Interessensverband der Branche haben dazu mit der Stadt Wien diverse Gespräche geführt. Nun gilt es die übrigen Bundesländer mit ins Boot zu holen und das ,Modell Wien‘ auf ganz Österreich auszuweiten“, so Paierl weiter.
Produzierter Strom soll direkt im Haus verbraucht werden
Galt die Photovoltaik-Pflicht in Wien bisher nur für Industriegebäude, müssen jetzt auch Bauherren ihre neu errichteten Wohngebäuden und Bildungsbauten verpflichtend mit einer PV-Anlage ausstatten. Die Höhe der PV-Verpflichtung ist so gewählt, dass das Gebäude den produzierte Strom direkt verbrauchen kann. Die Verpflichtung sieht im Novellierungsentwurf dabei 1 kW pro charakteristischer Länge des Gebäudes und 1 kW für je 300 m² konditionierter Brutto-Grundfläche vor. Diese Mindestanforderung soll auf Gebäuden, bei denen es Sinn macht, mit entsprechenden Förderanreizen übertroffen werden. Genau diese Regelung des Beitrages zur Deckung des Strombedarfs vor Ort sieht der Vorsitzende der Österreichischen Technologieplattform Photovoltaik, Hubert Fechner, „als enormes Potential, um die umweltfreundliche lokale Stromerzeugung einer umfangreichen Anwendung zuzuführen, die über das intelligente Management herkömmlicher Stromanwendungen im Gebäude bis zur Elektromobilität reichen kann. Die Anhebung der Photovoltaikleistung pro Gebäude sowie die gesetzliche Ermöglichung von Stromaustausch mit naheliegenden Objekten, muss der nächste Schritt sein.“
Ersatzflächen verhindern den Entfall der PV-Verpflichtung
Bei Gebäuden, bei denen die Errichtung einer PV-Anlage aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, ist der laut Photovoltaik-Pflicht in Wien geplant, dieser auf Ersatzflächen nachzukommen. Dabei muss es sich ein oder mehrere geeignete Grundstücke innerhalb des Wiener Gemeindegebietes handeln. Die Novelle der Wiener Bauordnung liegt bis 18. Mai 2020 zur Begutachtung auf.
29.4.2020 | Quelle: PVA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH