Regierung präsentiert Gesetzentwurf für Ladesäulenausbau

Elektroautos stehen an Ladepunkten.Foto: Stromnetz Hamburg/Thorsten Kollmer
Die Zahl der Ladesäulen soll nach einem Gesetzentwurf der Regiuerungsfraktionen an Gebäuden deutlich zunehmen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Gebäuden vorgelegt. Künftig sollen alle Stellplätze bei größeren Wohngebäuden einen Ladepunkt erhalten.

Die Regierung präsentiert einen Gesetzentwurf für den Ladesäulenausbau an Gebäuden. Ziel der Fraktionen der Regierungskoalition sei somit den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wie der Deutsche Bundestag mitteilte, haben CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf vorgelegt. Die Vorlage spiegel damit einen Entwurf des Bundeskabinetts von Anfang März wider.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setze eine entsprechende EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um. In dem Entwurf erklären die Abgeordneten überdies, Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen zu adressieren. „Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.“ Geplant sei dafür ein Ausbau der Infrastruktur und der Ladepunkte.

Ladepunkte bei mehr als zehn Stellplätzen

Konkret sollen in zu errichtenden Wohngebäuden oder bei der größeren Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Plätze Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität erhalten. Bei Nichtwohngebäuden erhalte jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur. Zusätzlich sei mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Das Gesetz gelte nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die diese weitgehend selbst nutzten. Auch gebe es Ausnahmen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, seien von den Regelungen allerdings ausgenommen.

Wer gegen das Gesetz verstoße, solle mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz betreffe außerdem nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge.

7.5.2020 | Quelle: Deutscher Bundestag © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen