Initiative: Mini-EEG-Novelle für Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom nutzen

Zu sehen ist das Mieterstromprojekt Schwarzheide. Der Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom ist derzeit behindert.Foto: Solarimo
Der Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom soll die Gerechtigkeitslücke zwischen Mietern in Mehrfamilienhäusern und Eigenheimbesitzern schließen.
Diese Woche berät der Bundestag die anstehende Mini-EEG-Novelle. Mieterstromanbieter und Verbände fordern in einer Stellungnahme, die Barrieren für den Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom jetzt zügig zu beseitigen.

Mieterstromanbieter haben sich zu einer einmaligen Unternehmensinitiative für den Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom zusammen geschlossen und finden Untersützung vom bne – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. sowie der DGRV – Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften. Gemeinsam fordern Sie in einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Peter Altmaier sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags, den Mieterstrom in Deutschland von Barrieren zu befreien. Anlass ist die in dieser Woche anstehende Beratung zur Mini-EEG-Novelle im Bundestag.

Konkrete Forderungen

Die Initiative fordert für den Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom von den politischen Entscheidern insbesondere:

  • Finanzielle Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenversorgung beenden. Dazu ist der Mieterstromzuschlag deutlich zu erhöhen, und gemäß der geltenden Degression eigenständig fortzuentwickeln.
  • Beseitigung gewerbesteuerlicher Barrieren für die Solarenergie. Wohnungsunternehmen bzw. Immobilienbesitzer laufen bei Betrieb einer Solaranlage – im Gegensatz zum Betrieb einer Ölheizung – Gefahr ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren.
  • Flexible Umsetzungsmodelle für Photovoltaik-Mieterstrom ermöglichen. Nötig ist eine rechtliche Klarstellung, dass das Lieferkettenmodell keine Einschränkung beim Mieterstromzuschlag darstellt.
  • Mieterstrom auf Gewerbedächern ermöglichen. Die Anforderung, dass nur Anlagen auf Gebäuden für den Mieterstromzuschlag berechtigt sind, die zu mindestens 40 % dem Wohnen dienen, sollte ersatzlos gestrichen werden.
  • Einzelne Photovoltaik-Anlagen als baulich voneinander getrennte Photovoltaik-Anlagen behandeln Photovoltaik-Anlagen, die auf unterschiedlichen Gebäuden errichtet werden und technisch nicht zusammenhängen, sollten auch in der gesetzlichen Sichtweise nicht zusammengefasst werden.
Vorschläge liegen auf dem Tisch

„Seit dem vergangenen Sommer hat Bundesminister Altmaier angekündigt, die Barrieren für Mieterstrom endlich zu beseitigen. Die Vorschläge aus dem Ministerium liegen seit dem Herbst 2019 auf dem Tisch. Jetzt muss die Regierung handeln. Die Wohnungswirtschaft und die Mieter wollen loslegen“, sagt Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer von Solarimo. „Auch jetzt ist Mieterstrom schon möglich, das zeigen viele Projekte wie zum Beispiel unser aktuelles Projekt mit der Rewoge in Rheinsberg oder mit der Gewobag in Berlin. Wenn jetzt im Sommer endlich die Barrieren für Mieterstrom fallen, kann Mieterstrom seine Potentiale entfalten und mindestens 5 Millionen Mietern die Energiewende in die Wohnung bringen. Das ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz, sondern auch für die soziale Gerechtigkeit in der Energiewende.“

Mit dem Ausbau von Photovoltaik-Mieterstrom könnte die Energiewende auch bei der Hälfte der Deutschen ankommen, die zur Miete wohnen. Bislang profitierten laut Fürstenwerth allein die wohlhabenden Hausbesitzer von dem günstigen Sonnenstrom vom eigenen Dach. „Hier muss die Politik die Ungerechtigkeiten endlich abräumen. Die Politik steht schon viel zu lange auf der Bremse. Die Gerechtigkeitslücke zwischen Mietern in Mehrfamilienhäusern und Eigenheimbesitzern muss geschlossen werden.“

11.5.2020 | Quelle: Solarimo | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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