Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Bayern vergrößert Kontingent

Zu sehen ist ein Porträt von Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger, der das Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern vergrößert hat.Foto: StMWi / Kilian Blees
Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger fördert Photovoltaik in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten.
Der bayerische Energieminister Hubert Aiwanger hat die Erhöhung des bayerischen Kontingents von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten von derzeit 70 auf 200 Anlagen bekanntgegeben.

Die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten wird zum 1. Juli von derzeit 70 auf 200 Anlagen erhöht. „Da das bayerische Kontingent mit 54 gewonnenen Ausschreibungen auf Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten bereits jetzt fast ausgeschöpft ist, war es dringend nötig, neue Möglichkeiten zu schaffen“, erklärt Energieminister Hubert Aiwanger. Mit der Erhöhung auf 200 Anlagen reagiert Bayern auf das in diesem und im nächsten Jahr erhöhte bundesweite Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und schafft zusätzliche Perspektiven für bayerische Investoren. „Bayern ist Sonnenland. Deswegen schöpfen wir die Möglichkeiten, neue Freiflächenanlagen zu bauen, voll aus“, sagt Aiwanger weiter. Photovoltaik als wichtiger Beitrag zur Energiewende ist in Bayern positiv besetzt. So wurden bereits über 15.000 Anträge für das PV-Speicherprogramm gestellt. „Wir wollen PV-Dachanlagen weiter forcieren und den Ausbau verstärkt unterstützen“, erklärt Aiwanger.

EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur sind Voraussetzung

Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 750 kW und bis maximal 10 MW auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen. Bayern hat dies mit der „Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen“ getan und unterstützt somit den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern. Um die Förderung nach EEG zu erhalten, müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.

Ausgeschlossen sind Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. So wird ein zu starker Flächenverbrauch vermieden und eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, naturschutzfachlichen Belangen auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen und PV-Nutzung gewahrt.

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete definiert die EU. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Große Teile Bayerns sind als benachteiligte Gebiete ausgewiesen. Die nach EEG förderfähigen benachteiligten Gebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern zeigt der unter dem nebenstehenden Link abrufbare Kartenteil des Energie-Atlas Bayern.

27.5.2020 | Quelle: StMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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