GEIG bringt Pflicht zur E-Mobilität-Vorrüstung für Gebäude

Laden eines Kleinwagens an einer LadesäuleFoto: Guido Bröer
Für größere Gebäude mit zugehörigen Parkplätzen soll zumindest die Vorrüstung für Ladeinfrastruktur Pflicht werden.
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) jetzt in den Bundestag eingebracht und unterstützt damit einen gleichlautenden Entwurf der Koalitionsfraktionen.

Das GEIG soll Besitzer größerer Gebäude und Parkplätze unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Leitungen beziehungsweise Ladepunkte für die E-Mobilität zu installieren.

Der Gesetzentwurf zum GEIG sieht vor, dass in neuen Wohngebäuden bzw. bei einer Renovierung von mehr als 25 Prozent der Außenfläche eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität auszustatten sind.

Mindestens ein Ladepunkt für größere Nichtwohngebäude

In Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ist bei Neubau oder Renovierung jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur auszustatten. Dabei ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Und bis zum 1. Januar 2025 fordert das Gesetz zudem für jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen unabhängig von Renovierungsarbeiten mindestens einen Ladepunkt.

Öffentliche Gebäude betrifft das GEIG nicht. Sie unterliegen gemäß EU-Recht bereits heute vergleichbaren Anforderungen.

Über den Bundesrat hatten die Vertreter der Länder zu dem Gesetzentwurf angemerkt, dieser verdeutliche, „wie wichtig eine zeitnahe Lösung für die steuerrechtlichen Restriktionen beim ,Mieterstrom‘ ist“. Eine Kopplung von Mieterstrom und E-Mobilität scheitere derzeit an den bundesgesetzlichen Vorgaben.

28.5.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | www.solarserver.de
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