Rheinland-Pfalz stockt Photovoltaik-Speicherprogramm auf

Zu sehen ist die Energieministerin Ulrike Höfken, die ishc über den Erfolg vom Photovoltaik-Speicher-Förderprogramm in Rheinland-Pfalz freut.Foto: MUEEF
Die rheinland-pfälzische Umwelt- und Energieministerin Ulrike Höfken.
In Rheinland-Pfalz können auch Firmen und Vereine künftig in den Genuss der Förderung für Solarspeicher kommen. Zudem stockt Mainz das Programm auf 2,5 Millionen Euro auf.

Rheinland-Pfalz stockt sein Photovoltaik-Speicherprogramm spürbar auf. Wie Landesenergieministerin Ulrike Höfken dazu mitteilte, steige das Fördervolumen um 840.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro. „Ich freue mich sehr, dass bereits 2.574 Anträge bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz eingegangen sind. Die Nachfrage ist weiterhin ungebrochen hoch“, sagte sie.

Die Kombination der Förderung von Solar-Speichern unter der Voraussetzung der Installation einer neuen PV-Anlage sei ein Erfolgsmodell. Zugleich stoße es die Investition in Produktions- und Speicherkapazität an, und ebenso die konjunkturelle Entwicklung in Rheinland-Pfalz.

Zugleich vergrößere sich nun der Kreis der Zuwendungsempfänger. Jetzt könnten auch Unternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine und karitative Einrichtungen in den Genuss der Förderung kommen. „Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro kWh Speicherkapazität, der auf 10.000 Euro begrenzt ist.“ Außerdem sei nun möglich, die Maßnahmen vorzeitig starten zu lassen.

Rheinland-Pfalz fördert in dem Programm die Investition in einen fest installierten Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage.

Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität ab einer Speichergröße von 5 kWh. Dabei sei der Zuschuss auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Gemeindespeicher erhalten ab 10 kWh Speicherkapazität Förderung von 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität bei höchstens 10.000 Euro Förderung. Das gleiche gelte für Speicher in Unternehmen, Vereinen und karitativen Einrichtungen. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen sind von der Förderung ausgenommen.

29.7.2020 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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