Photovoltaik-Patent: Ordnungsmittelverfahren von Q Cells gegen Jinko

Zu sehen ist die Firmenzentrale von Q Cells. Q Cells hat gegen Jinko ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet.Foto: Q Cells
Q Cells ist entschlossen sein geistiges Eigentum zu schützen.
Der Streit um das Photovoltaik-Patent von Q Cells geht in die nächste Runde. Das Unternehmen hat beim Landgericht Düsseldorf ein Ordnungsmittelverfahren gegen Jinko eingeleitet und will auch eine Schadenersatzklage einreichen.

Hanwha Q Cells GmbH hat rechtliche Schritte gegen die Jinko Solar GmbH eingeleitet. Nach Ansicht des Unternehmens hat Jinko gegen das Unterlassungsgebot des Landgerichts Düsseldorf verstoßen, das gegen Jinkos Solarprodukte in Deutschland erlassen wurde, die das Patent EP ‘689 verletzen. Das Unterlassungsgebot ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber nach erbrachter Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

In Reaktion auf der vermuteten Nichtbefolgung des Urteils vom 16. Juni 2020 durch Jinko, das die Herstellung, den Verkauf, Import und Vertrieb von Produkten verbietet, die das Patent EP ‘689 von Q Cells verletzen, hat Q Cells am 28. September 2020 einen Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt.

Das Landgericht Düsseldorf hatte am 16. Juni 2020 entschieden, dass bestimmte Solarmodule von Jinko eine Technologie verwenden, die durch das Patent EP ‚689 geschützt ist und somit das geistige Eigentum von Q Cells verletzen. Dieses Patent schützt eine einzigartige Passivierungstechnologie, die in Q.ANTUM angewendet wird – einer innovativen, von Q Cells entwickelten Technologie, die den Wirkungsgrad von Solarzellen erheblich steigert.

Das Urteil räumt Q Cells das Recht ein, ein Unterlassungsgebot durchzusetzen, einschließlich des Verbots der Einfuhr und des Verkaufs der rechtsverletzenden Produkte. Darüber hinaus wurde Jinko verurteilt, rechtsverletzende Produkte, welche seit dem 30. Januar 2019 vertrieben wurden, aus den Vertriebskanälen zurückzurufen und die in ihrem Besitz befindlichen rechtsverletzenden Produkte zu vernichten. Jinko hat gegen das Urteil des Landgericht Düsseldorf Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Über das Berufungsverfahren wird aller Voraussicht nach im April 2021 mündlich verhandelt.

Schadenersatzklage geplant

Des Weiteren wird Q Cells gegen Jinko eine Klage auf Schadenersatz erheben. Und man will den Patentstreit sobald möglich auf andere europäische Jurisdiktionen ausweiten – darunter Frankreich und Spanien. Weiterhin behält sich Q Cells vor, neben Jinko auch gegen weitere Unternehmen vorzugehen.

Q Cells Entscheidung, das Urteil zu vollstrecken, basiert auf strategischen Beurteilungen und Einschätzungen. Das Unternehmen will keine Aktivitäten dulden, die sein geistiges Eigentum verletzen. Dementsprechend bleibt man entschlossen, die Patentrechte zu schützen. „Der Schutz von geistigem Eigentum und die strikte Einhaltung der Gesetze zum geistigen Eigentum sind für unsere sich schnell entwickelnde Solarindustrie wichtiger denn je“, erklärt Daniel Jeong, CTO bei Q Cells. „Aus unserer Sicht hat Jinko das Gerichtsurteil nicht eingehalten und lässt uns somit keine andere Wahl, als weitere Maßnahmen gegen Jinko einzuleiten, das den Wert der Rechte an geistigem Eigentum nicht respektiert.“

19.10.2020 | Quelle: Q Cells | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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