Landgericht Düsseldorf gibt Q Cells-Patentklage recht

Justitita mit der Waage vor Gesetzbüchern.Foto: stock.adobe.com / @BillionPhotos.com
Das Landgericht Düsseldorf hat der Patentverletzungsklage von Hanwha Q Cells gegen drei Wettbewerber stattgegeben. Die Richter stellten einen Verletzung der von dem Unternehmen entwickelten Solarzellen-Technologie fest.

Der Streit um den Patentschutz in Solarzellen von Hanwha Q Cells ist in Deutschland in erster Instanz entschieden. Das Landgericht Düsseldorf gibt der Q Cells-Patentklage recht. Das teilte das deutsch-koreanische Unternehmen mit. Konkret handelte es sich dabei um eine Patentverletzungsklage für von Q Cells entwickelte Solarzellen.

Das Gericht habe nun festgestellt, dass die Wettbewerber JinkoSolar, REC und LONGi die patentierte Technologie unrechtmäßig in bestimmten Solarprodukten der jeweiligen Marke verwendet haben. Die Klage wirft den drei Unternehmen vor, den deutschen Teil des Europäischen Patents (Patent 689) verletzt zu haben. Das Patent schütze dabei eine Passivierungstechnologie zur signifikanten Steigerung des Wirkungsgrads von Solarzellen.

Entscheidung betrufft Deutschland

Am 16. Juni kam das deutsche Gericht zu dem Schluss, dass die Wettbewerber bestimmte Solarmodule in Deutschland vertrieben haben, die Solarzellen enthalten, die eine vom 689-Patent abgedeckte Technologie verwende. Dies sei aber ohne eine vorherige Lizenzvereinbarung mit Q Cells erfolgt. Mit dem Import nach Deutschland, dem Angebot und dem Verkauf patentverletzender Produkte hätten diese Unternehmen aber die geistigen Eigentumsrechte von Q Cells verletzt. Das Gerichtsurteil erkenne der Firma ein Unterlassungsanspruch zu, einschließlich der Beschränkungen des Imports und Verkaufs der patentverletzenden Produkte der jeweiligen Marken.

Das Gericht entschied zudem, dass die beklagten Unternehmen gesetzlich verpflichtet seien, Maßnahmen zu ergreifen, um die seit dem 30. Januar 2019 vertriebenen, patentverletzenden Produkte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen. Darüber hinaus sprach das Gericht einen Anspruch auf Vernichtung der patentverletzenden Produkte im Besitz der Wettbewerber zu. Die Entscheidung des Gerichts sei vorläufig vollstreckbar, nachdem Q Cells eine Sicherheit geleistet habe. Gegen diese Entscheidungen können die Beklagten Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Berufung gegen US-Urteil

Das Unternehmen kündigte an, auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, sollten die Rechte durch eine andere Partei in anderen Regionen verletzt werden. „Im Hinblick auf die jüngste U.S. ITC Entscheidung zur Patentverletzungsklage wird Q Cells den Fall vor Gericht bringen und Berufung einlegen.“ Das erklärte Technologievorstand Daniel Jeong. Die Internationale Handelskommission der USA hatte im April in erster Instanz eine Hanwha Q Cells-Klage gegen REC und Jinko abgewiesen.

Im nächsten Schritt wolle Q Cells alle möglichen Wege eingehend prüfen, um sinnvolle Lösungen im Interesse des Unternehmens sowie einer gesunden Innovationslandschaft in der Solarindustrie zu erarbeiten.

18.6.2020 | Quelle: Hanwha Q Cells | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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