BVES fordert EEG-Auffanglösung für Photovoltaik-Prosumer

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Anlage, für die eine EEG-Auffanglösung für Prosumer notwendig werden könnte.Foto: Kzenon / stock.adobe.com
Eine Auffanglösung könnte die Diskussionen zum EEG 2021 vom Zeitdruck befreien.
Eine politische Lösung beim EEG 2021 ist nicht in Sicht. Zehntausenden Prosumeranlagen mit Photovoltaik- und Energiespeichersystemen droht damit ab Januar die Stilllegung. Der BVES fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Übergangslösung aufzusetzen.

Der BVES fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, eine EEG-Auffanglösung für Photovoltaik-Prosumer aufzusetzen, um zehntausenden von Photovoltaik- und Speicheranlagen nicht die rechtliche Betriebsgrundlage zu entziehen. In den Diskussionen des BVES mit den Fachpolitikern der Regierungsfraktionen im Bundestag zeigt sich, dass eine gemeinsame Position noch nicht absehbar ist und daher ein pünktliches Inkrafttreten des EEG 2021 in Frage steht. Damit würde jedoch einer Vielzahl von sogenannten Prosumern die rechtliche Betriebsgrundlage ihrer Anlagen entzogen. Ein Weiterbetrieb dieser Bestandsanlagen über den 31. Dezember 2020 hinaus ist auf der aktuellen Rechtsgrundlage ohne eine Anschlussregelung im EEG 2021 unmöglich.

„Hier ist jetzt Minister Altmaier gefordert. Die politischen Diskussionen um eine zukunftsfähige Aufstellung der Energiewende dürfen nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die die Energiewende bereits leben und stützen. Wir brauchen dringend eine zumindest vorläufige Auffanglösung“, begündet Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer die Forderung nach der EEG-Auffanglösung für Photovoltaik-Prosumer.

Verlängerung der Genehmigung des EEG 2017 bei der EU möglich

Tritt das neue EEG 2021 nicht rechtzeitig zum 1.1.2021 in Kraft, gilt weiterhin das EEG 2017 als Rechtsgrundlage. Dieses ist jedoch nur bis Ablauf des Jahres 2020 beihilferechtlich genehmigt. Ab Januar 2021 gilt dann ein Durchführungsverbot, das jedoch mit einer Verlängerung der Genehmigung des EEG 2017 bei der EU-Kommission verhindert werden könnte. Kurzfristig wäre auch eine gesetzliche Regelung für den Weiterbetrieb unter der aufschiebenden Bedingung einer Neugenehmigung durch die EU-Kommission möglich. Das würde so zumindest rückwirkend gewährt.

„Die langwierigen Beratungen des EEG 2021 im Bundestag waren absehbar und bei den anstehenden grundlegenden Diskussionen auch erwartbar. Seit Jahren ist die Ablauffrist 31. Dezember 2020 bekannt. Nun kurz vor Fristablauf einen, freundlich gesagt, unausgegorenen Gesetzentwurf vorzulegen, ist mehr als fahrlässig vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium“, so Windelen.

Unvertretbar ist es aus Sicht des BVES, dass Leidtragende dieses Planungsversagens Anlagenbetreiber sein sollen, die seit Jahren mit hohem Engagement die Energiewende tragen und weiterbringen. Die aktuellen Diskussionen um den Weg der Energiewende sind wichtig und unverzichtbar für viele grundlegende Weichenstellungen gerade bei der Industrie. Planungs- und Investitionssicherheit für Technologien wie Energiespeichersysteme sind hier unerlässlich.

„Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber. Die Diskussionen zum EEG 2021 sollten daher nun schnell durch eine EEG-Auffanglösung für Photovoltaik-Prosumer von diesem Druck befreit werden. Dann wird vielleicht auch der Blick auf tragfähige Zukunftslösungen bei der Energiewende klarer“, betont der BVES Bundesgeschäftsführer.

4.12.2020 | Quelle: BVES | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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