PPA-Verträge sichern den Weiterbetrieb von Ü-20-Windkraftanlagen

Zu sehen ist Alexander Sladek, Vorstand der EWS, der in PPA-Verträgen ein gutes Instrument für Ü-20-Windkraftanlagen sieht.Foto: EWS Elektrizitätswerke Schönau
Alexander Sladek, Vorstand der EWS: „PPA-Abkommen sind ein gutes Instrument, sowohl für die Ü-20-Windkraftanlagen als auch für neue Projekte.“
Zum Jahreswechsel treten PPA-Stromabnahmeverträge zwischen der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG und Windkraftbetreibern wie der GLS Beteiligungs AG in Kraft, die den rentablen Weiterbetrieb von Ü-20-Windkraftanlagen sichern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Energieerzeugungsprojekten mit Bürgerbeteiligung.

Der Weiterbetrieb von 13 älteren Windparks in ganz Deutschland, war durch das Ende der EEG-Förderung bedroht. Künftig liefern sie ihren regenerativ erzeugten Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MW direkt an die EWS Vertriebs GmbH. In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen (PPA) sind Festpreise für den gelieferten Strom und für die Herkunftsnachweise festgelegt worden Diese sichern einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen. Nun können die Ü-20-Windkraftanlagen noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren.

Fokus auf Anlagen mit Bürgerbeteiligung

„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende“, betont Alexander Sladek, Vorstand der EWS. „Daher sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.“ Die Abnahmeverträge hat das Unternehmen in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren. Für die EWS bedeuten die Kooperationen mit den Betreibern, künftig mehr Ökostrom produzieren und weitere Kunden beliefern zu können. „Wir möchten unseren Kunden Energie liefern, die wir selbst oder in Zusammenarbeit mit guten Partnern produzieren“, so Sladek weiter. „Dafür sind die PPA-Abkommen ein gutes Instrument, sowohl für die Ü-20-Windkraftanlagen als auch für neue Projekte.“

Faire und attraktive Vereinbarung ermöglicht Laufzeitverlängerung

Auch den Strom aus zwei größeren Windparks nimmt künftig direkt die EWS ab. Das sind insgesamt 70 Prozent der mit 50 MW unter Vertrag genommenen Leistung. Die kaufmännische Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG. Diese ist eine Tochtergesellschaft der GLS Bank und wie die EWS eine Pionierin der partizipativen Energiewende. Beide Windparks sind Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde. Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24,7 MW. Durch eine Bürgerbeteiligung konnten die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner Gesellschafter werden. Insgesamt zeichneten 369 Menschen Anteile an dem Fonds. Der 10,5-MW-Windpark Littdorf in Sachsen mit sieben Anlagen basiert auf einem ähnlichen Modell der Bürgerbeteiligung, das insgesamt 206 Personen nutzten.

„Dank des fixierten Stromvertrags laufen beide Bürgerenergieprojekte aus der Pionierphase der erneuerbaren Energien erfreulicherweise weiter“, sagt Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG. „Die Energiewende darf nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden. Durch die faire und attraktive Vereinbarung mit den Elektrizitätswerken Schönau ermöglichen wir auch weiterhin den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen. Und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.“

4.1.2020 | Quelle: EWS Elektrizitätswerke Schönau | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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