Österreich: Burgenland beschließt Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen

Zu sehen ist Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, der die nun gefundene Lösung für die Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen im Burgenland begrüßt.Foto: privat
Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria: „Uns hat die vorgesehene, undefinierte Abgabe Bauchschmerzen bereitet.“
Laut Bundesverband Photovoltaic Austria ist die Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen im Raumplanungsgesetz nun gedeckelt und damit akzeptabel geregelt. Zuvor gab es ein Hickhack um eine mögliche Willkür bei der Abgabe.

Der Burgenländische Landtag hat nun auch den letzten Teil des im Herbst gestarteten Prozesses zur Novellierung des burgenländischen Raumplanungsgesetzes beschlossen. Die geplante Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen wurde nun mit einer gesetzlichen Höhe gedeckelt. Damit ist eine mögliche Willkür bei der Abgabe genauso wie die ursprünglich geplante Einschränkung auf eine 100prozentige Landesgesellschaft abgewendet und Klarheit geschaffen. „Mit dem nun vorliegenden Beschluss des Raumplanungsgesetzes und der Deckelung der Höhe der Landesabgabe, wurde eine transparente und kalkulierbare Lösung für Projektentwickler geschaffen. Uns hat die vorgesehene, undefinierte Abgabe Bauchschmerzen bereitet“, fasst Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, die Entwicklungen und Anstrengungen der letzten Monate zusammen.

Für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen ab einer Größe von 35 Quadratmetern auf einer Freifläche ist eine jährliche Landesabgabe von maximal 700 Euro pro Hektar beanspruchter Fläche zu leisten. Dies ist laut Gesetz nach der Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage fällig. Die Abgabe geht je zur Hälfte an das Land selbst und an die betroffene Gemeinde. Die tatsächliche Höhe der Abgabe wird per Verordnung festgelegt. „Wichtig ist nun, dass die noch ausständige Zonierung für die benötigten Flächen umgehend folgt. Damit wir nicht weiter wertvolle Zeit im Ausbau der Photovoltaik im Land der Sonne verlieren. Die Ziele sowohl auf Landes- als auch Bundesebene sind sehr hoch“, fügt Paierl abschließend hinzu.

Nach dem Beschluss des Raumplanungsgesetzes im Dezember 2020 durch den burgenländischen Landtag, folgte im Februar der Einspruch der Bundesregierung. Dieser bezog sich auf das unklare Vorgehen bei der Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen. Am 4. März erfolgte die Einigung und die Deckelung der Höhe der Landesabgabe.

8.3.2021 | Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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