Novellierte Ladesäulenverordnung: Bezahlen mit Karte ermöglicht

Zu sehen ist eine Ladesäule mit angeschlossenem Auto. Für neue Ladesäulen ab 2023 gilt die Novellierte Ladesäulenverordnung.Foto: navee / stock.adobe.com
Mit der Veröffentlichung der novellierten Ladesäulenverordnung im Bundesanzeiger kann diese nun im Januar in Kraft treten. Ab 2023 müssen alle neuen Ladesäulen die kontaktlose Kartenbezahlung ermöglichen.

Das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen soll einfacher und nutzerfreundlicher werden. Dafür sorgt die novellierte Ladesäulenverordnung, die nun im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die man ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb nimmt, beim Ad-hoc-Laden mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen.

„Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. In Zukunft können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Laden ihres E-Autos an öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit den gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen“, sagt der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Altmaier. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelingt.“

Die neuen Anforderungen der Ladesäulenverordnung erweitern die Bezahlmöglichkeiten beim Laden an öffentlich-zugänglichen E-Ladesäulen. Neben dem Zahlen mit Kredit- und Debitkarte, welches künftig möglich ist, können die Betreiber selbstverständlich weiterhin auch alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten, wie webbasierte Systeme über eine App oder mit einem QR-Code. Zukünftig sollen öffentliche Ladepunkte zudem mehr aktuelle Informationen liefern. Dafür sieht die novellierte Ladesäulenverordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu übermitteln.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen die Betreiber nicht nachrüsten.

11.11.2021 | Quelle: BMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen