DUH: Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz

Zu sehen ist ein Richterstock als Symbol für die Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz.Foto: Studio_east / stock.adobe.com
Die Verfassungsbeschwerde von neun Kindern und jungen Erwachsenen kritisiert, dass das von der letzten Bundesregierung novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz nicht ausreicht, um die nationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt erneut neun Kinder und junge Erwachsene in ihrem juristischen Kampf für mehr Klimaschutz gegen die Bundesregierung. Wie bei der erfolgreichen ersten Verfassungsbeschwerde mit Unterstützung der DUH – die neben den anderen beiden Beschwerden zur wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2021 geführt hat – fordern die Kinder und jungen Erwachsenen ein novelliertes Klimaschutzgesetz, das die verbindlichen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen einhält. Die im aktuell geltenden, von der letzten Bundesregierung novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele sind davon noch immer weit entfernt.

Dazu Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch betreut: „Die Bundespolitik hat die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts einhellig gelobt. Man fragt sich jedoch, ob sie sie auch gelesen hat. Denn aus ihr geht hervor, dass die Klimaschutzziele am naturwissenschaftlich Notwendigen auszurichten sind. Dazu hat Deutschland das ihm zustehende Budget zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu beachten. Dies hat man wieder nicht getan. Die Zielsetzungen sind weiterhin zu niedrig, um auch nur ansatzweise dem Pariser Abkommen gerecht zu werden.“

Marlene, 13-jährige Beschwerdeführerin aus München: „Alleine in den letzten zwei Jahren – seit ich mit der Deutschen Umwelthilfe und anderen Jugendlichen die erfolgreiche erste Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht habe – spüren wir die Klimakrise immer deutlicher mit Hitzesommern und Flutkatastrophen. Man hat nicht für alles eine zweite Chance.“

Gustav Strunz, Beschwerdeführer aus Hamburg: „Das Bundesverfassungsgericht hat letztes Jahr mein Grundrecht auf Zukunft und Klimaschutz bestätigt. Trotzdem ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz auch mit dem aktualisierten Klimaschutzgesetz nicht nachgekommen. Deshalb ziehe ich erneut vor Gericht.“

Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz: Kurzfristige Maßnahmen gefordert

Die DUH-Bundesgeschäftsführung fordert von der Ampel-Regierung kurzfristig alle CO2-einsparenden Sofortmaßnahmen. Darunter ein Tempolimit, energetische Sanierungsoffensive bei öffentlichen Gebäuden und sofortigen Stopp der Umwandlung von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen wie Grünland und Feuchtwiesen.

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH kritisiert besonders die Situation im Gebäudesektor. „Prognosen belegen, dass der Gebäudebereich 2021 die Klimaziele um 12 Millionen Tonnen CO2 erneut krachend verfehlt hat. Bis 2030 kumuliert sich diese Klimalücke auf mehr als 150 Millionen Tonnen CO2. Bundeswirtschaftsminister Habeck hat in der Eröffnungsbilanz angekündigt, für mehr Sanierungen im Bestand zu sorgen, über diese Ankündigung geht es aber nicht hinaus“, so Metz. „Gleichzeitig will die neue Bauministerin 400.000 neue Wohnungen zu einem nicht-klimazielkompatiblen Standard bauen. Wir erwarten von der neuen Ampel-Regierung Vorgaben für klimazielkompatibles Bauen und Sanieren, eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude – besonders Schulen und ordnungsrechtliche Vorgaben für die Bestandssanierung.“

26.1.2022 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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