Energy Watch Group: Energiegesetz in der Schweiz geht nicht weit genug

Zu sehen ist ein Paragrafen-Zeichen, das eine Hand in die Sonnen hält, als Symbol für das KWK-Gesetz.Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Die Schweiz arbeitet an einer Revision ihres Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Die Energy Watch Group kritisiert den bisherigen Entwurf als unzureichend.

Die Stellungnahme wurde auch an die Abgeordneten der Schweizer Bundesversammlung übersandt. Dies berichtet der deutsche Energiepolitiker Hans-Josef Fell in seinem Newsletter. Fell ist nicht nur Initiator der Energy Watch Group, sondern auch Alleinautor der Stellungnahme.

Fell: Neues Energiegesetz notwendig, aber nicht ausreichend

Fell bezeichnet es als „absolut notwendig“, dass die Schweiz ihr Energiegesetz überarbeitet. Die bisherigen Gesetze seien nicht mit den Pariser Klimazielen kompatibel. Zudem sei ein Atomausstieg auch in der Schweiz „dringend geboten“. Ein weiterer Grund für eine beschleunigte Energiewende in ganz Europa sei der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Der vom Schweizer Bundesrat vorgelegte Entwurf werde diesen Anforderungen aber nicht gerecht. Der bisherige Entwurf habe eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 zum Ziel. Das führe auf einen Pfad von 3 °C Erderwärmung. Damit sei eine „unbeherrschbare Heißzeit“ zu befürchten, „mit der zu befürchtenden Konsequenz einer Auslöschung der menschlichen Zivilisation, auch in der Schweiz“.

Fell fordert eine Überprüfung und Nachschärfung. Für alle Energiesektoren (Strom, Gebäude mit Heizung und Kühlung, Mobilität und Industrie) müsse ein Ziel von 100 % erneuerbaren Energien bis 2030 gelten.

Dass dies technisch möglich und ökonomisch vorteilhaft sei, würden die Ergebnisse einer Studie der Energy Watch Group und der LUT University zeigen. Demnach könne Ökostrom in der Schweiz bis zu 90 % des Energiebedarfs decken.

Die Energy Watch Group benennt dafür konkrete Förderinstrumente. Zu diesen gehört u.a. eine garantierte Einspeisevergütung oder gleitende Marktprämie, die technologiespezifisch 5% Rendite bei einer Laufzeit von 20 Jahren ermöglichen soll. Für Kombikraftwerke mit einer einer systemdienlichen Einspeisung soll es eine spezielle Einspeisevergütung geben. Die Obergrenze 2,3 Rp/kWh für den sogenannten Netzzuschlag solle zudem auf ihre Kompatibilität mit 100 Prozent erneuerbaren Energien überprüft werden. Zudem sollten Ökostromanlagen einen Anspruch auf eine Genehmigung innerhalb von sechs Monaten haben. Eine entsprechende Raumordnung solle genügend Platz für alle erneuerbaren Energien sichern.

Die vollständige Stellungnahme ist hier nachzulesen. In Bezug auf das Verbot von Ölheizungen hatte Fell die Schweiz im Dezember 2021 dagegen als Vorbild bezeichnet.

14.3.2022 | Quelle: Hans Josef Fell | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen