Eckpunkte für Windenergie von Lemke und Habeck

ZU sehen ist eine Windenergieanlage in einer Waldlandschaft. Das Eckpunktepapier für einen schnelleren Windkraft-Ausbau von BMWK und BMUV soll Artenschutz und Energiewende zusammenbringen.Foto: engel.ac / stock.adobe.com
Die Bundesminister:innen Lemke und Habeck haben ein Eckpunktepapier für einen schnelleren Windkraft-Ausbau und einheitliche Artenschutzvorgaben vorgelegt.

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergie-Anlagen an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Dazu haben Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke gemeinsame Eckpunkte für einen schnelleren Windenergie-Ausbau vorgestellt. Bis Ostern will die Ampel Neuregelungen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen.

„In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau. Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land“ sagt Robert Habeck. „Auf diese Einigung haben viele zu lange warten müssen: Windmühlenbauer, Energieunternehmen, Länder & Kommunen.“

Steffi Lemke ergänzt: „Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht. Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran.“

Bundeseinheitliche gesetzliche Standards geplant

Laut den Minister:innen soll es damit erstmals bundeseinheitliche gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geben, inwieweit eine Windkraftanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Diese Standards wollen sie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festlegen. Unter anderem ist laut Eckpunkte-Papier vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergie-Anlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.

Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt zu berücksichtigen sein. Die Anforderungen an die Nachweise im Prüfbereich will der Bund vereinfachen. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Außerdem will er die artenschutzrechtlichen Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukünftig einfacher und rechtssicher machen. Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen.

Repowering vereinfachen

Das Repowering von Windenergieanlagen an Land wollen Lemke und Habeck erleichtern. Dazu wollen sie bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführen und konkretisieren. Für viele dieser Projekte soll dadurch die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfallen wird.

Zudem macht das Papier wichtige Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt Kritik an Eckpunkte-Papier für Windenergie-Ausbau

„Es ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass die neue Bundesregierung heute einheitliche Regeln für die Anwendung des Artenschutzrechtes beim Bau von Windkraftanlagen vorgeschlagen hat. Diese enthalten jedoch gravierende handwerkliche Fehler und dürfen nun nicht überstürzt durchs Parlament gepeitscht werden. Vor allem die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in anderen Bundesländern als dort, wo die Windkraftanlage entstehen soll, ist europarechtlich fragwürdig. Auch Zugvogelarten und Fledermäuse müssen bei Artenschutzauflagen berücksichtigt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Die Festlegung, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt, darf nur für Windenergie und Solarkraft gelten, aber nicht für kleine Wasserkraftanlagen und Bioenergie.“

Die Branchenverbände BEE und BWE fürchten hingegen, dass das Eckpunkte-Papier für die Windenergie nicht weit genug geht. „Es geht jetzt darum, bestehende Konflikte abzuräumen und neue zu vermeiden. Neue Tabubereiche, zusätzliche Prüfbereiche oder gegriffene Zumutbarkeitsschwellen für Abschaltungen lehnen wir ab. Gerade bei Abschaltungen sollte eigentlich gefragt werden: in welchem Umfang sind diese artenschutzrechtlich tatsächlich erforderlich, wie stark sinkt dadurch der Stromertrag und erhöht damit den Flächenbedarf und den nötigen Zubau. Kapazitäten, die zwar gebaut, dann aber abgeschaltet sind, leisten keinen Beitrag für die Energiewende und tragen nicht zur Akzeptanz der Anlagen vor Ort bei“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.

Das gemeinsame Eckpunktepapier für einen schnelleren Windkraft-Ausbau von BMWK und BMUV steht zum Download unter diesem Link zur Verfügung.

4.4.2022 | Quelle: BMWK, BMUV, DUH, BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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