Österreich: Burgenland beschließt „Landschaftsabgabe“ für Windenergie und Photovoltaik

zwei Windkraft-Anlagen auf schneebedeckten Bergen in ÖsterreichFoto: Wirestock / stock.adobe.com
Windkraft und Photovoltaik sollen in Österreich schneller vorankommen.
Der burgenländische Landtag hat vorige Woche ein Gesetz zur Beschleunigung der Energiewende beschlossen. Zugleich soll es aber auch eine nachträgliche „Landschaftsabgabe“ für bestehende Windparks geben.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern seien die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Klimaneutralität 2030 und des dafür nötigen Ausbaus von Windkraft und Photovoltaik geschaffen worden, heißt es in einer Pressemitteilung des österreichischen Branchenverbandes IG Windkraft. „Das Burgenland zeigt vor, wie es gehen kann, so schnell wie möglich von Gas und Erdöl unabhängig zu werden“, zeigt sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, erfreut. Doch die positiven Nachrichten für Windenergie und Photovoltaik in Österreich sind getrübt.

Kritik an Landschaftsabgabe auf Windkraft und Photovoltaik im Bestand

Ein Teil der gesetzlichen Änderungen enthalte jedoch eine zusätzliche Landschaftsabgabe für bestehende Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen. Es handele sich dabei um einen Dammbruch bei der Rechtssicherheit, heißt es in der Pressemitteilung. Die geplante Abgabe für bestehende Anlagen widerspreche zudem der Erneuerbaren-Richtlinie der EU, die solche rückwirkenden Eingriffe ausschließe. „Der Eingriff in bestehendes Recht bei bereits seit Jahren errichteten Windparks ist Gift für das Vertrauen der Branche in die Rechtssicherheit,“ kritisiert Moidl. Dies werde auch zukünftige Projekte verteuern, weil bei der Finanzierung das Risiko einer möglichen rückwirkenden Änderung der Rahmenbedingungen künftig eingepreist werde.  

Neben dem Vertrauensbruch kritisiert Moidl auch die Höhe der Abgaben. Sobald die Strompreise wieder auf ein normales Niveau sinken würden, wäre die Abgabe für die Betreiber „eine Katastrophe“, sagt er. Die Betreiber wären gezwungen ihre Anlagen frühzeitig abzubauen und vorzeitig durch neue zu ersetzen. Das kann nicht Ziel der Regelung sein“, sagt Moidl. Er fordert daher, die Landschaftsabgabe zumindest an den Strompreis zu binden und zu befristen.

Zustimmung der Bundesregierung zur Gesetzesänderung nötig

Der Beschluss des Landtages im Burgenland ist jedoch noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Die Bundesregierung von Österreich muss den Änderungen erst noch zustimmen. Das soll innerhalb der nächsten acht Wochen geschehen. „Es ist zu hoffen, dass es dadurch doch noch zu wesentlichen Anpassung kommen wird“, sagt Moidl. Die unbedacht ausgestaltete Steuer könne sonst negative Auswirkungen auf die Windenergie in ganz Österreich mit sich bringen.

Auf Bundesebene gibt es in Österreich seit Juli 2021 ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Es setzt stark auf den Ausbau der Bioenergie.

11.4.2022 | Quelle: IG Windkraft | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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