EEG-Osterpaket: Geschäftsmodelle für Mieterstrom benachteiligt

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Dachanlage. Mieterstrom ist im EEG-Osterpaket benachteiligt.Foto: Einhundert Energie GmbH
Anmeldeprozesse für PV-Anlagen, Ladesäulen und Smart Metering sollten über eine zentrale Anlaufstelle möglich sein.
Die vom Bundeskabinett verabschiedete EEG-Novelle sieht eine massive Erhöhung der Ausbauziele für Wind- und Solarstrom vor. Doch die Ausgestaltung des Osterpakets gibt laut Einhundert Energie GmbH kaum Anreize für Mieterstrom. Weitere Erleichterungen für Aufdach-Photovoltaik sind nötig.

Ernesto Garnier, CEO und Founder der Einhundert Energie GmbH aus Köln, begrüßt die geplanten Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Insbesondere die Erhöhung der Ausbauziele und die Fördersätze für PV stärke die Finanzierbarkeit von Photovoltaik-Anlagen in Zeiten steigender Hardware- und Finanzierungskosten. Ein großes Problem stelle allerdings die Benachteiligung der Eigenverbrauchsmodelle im Vergleich zu Volleinspeiseanlagen dar. „Für Eigenverbraucher sind die Fördersätze im Vergleich deutlich geringer. Eine gleichermaßen erhöhte Vergütung ist jedoch essentiell für den Rollout von Wärmepumpen und Mieterstrom im Gebäudebestand“, sagt Garnier. Die geplanten Regelungen in EEG-Osterpaket böten dadurch zu geringe Anreize für Mieterstrom.

Mieterstrom im EEG-Osterpaket: Belastung durch Stromsteuer nicht behoben

Aktuell muss man bei Mieterstrom im Modell Lieferkette 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Stromsteuer bezahlen, obwohl Mieterstrom von Umlagen befreit sein soll. Dies können je nach Photovoltaik-Anlagengröße mehrere Tausend Euro pro Jahr sein. Die Stromsteuerbefreiung für das Lieferkettenmodell hat das Bundeskabinett laut Garnier in dem Gesetzespaket jedoch nicht berücksichtigt. Hinzu käme, dass man bei der Berechnung der Einspeisevergütung benachbarte PV-Anlagen auf Gebäuden zusammenfasst. Dabei seien technisch jedoch einzelne Netzanschlüsse die Regel, insbesondere bei Bestandsgebäuden. „Anlagenkosten sind daher viel höher, die Vergütung für Einspeisung je kWh aufgrund der Anlagenzusammenfassung aber wesentlich geringer“, so Garnier.

Zentralisierung von Meldeprozessen notwendig

Im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Internetportal für Anmeldeprozesse für PV-Anlagen, Ladesäulen und Smart Metering vorgesehen. Doch die Verfahren laufen weiter dezentral über die jeweiligen Seiten der Verteilnetzbetreiber. „Es bedarf einer bundesweiten zentralen Plattform, über die überall PV-Anlagen und Smart Metering nach den gleichen technischen Standards und Zeitfristen angemeldet werden können. Egal in welchem Netzgebiet sie sich befinden.“, fordert Garnier.

Solarer Mieterstrom ist eine zukunftsträchtige Lösung, bei der Vermieter durch weniger CO2-Bepreisung für ihre Immobilien und Mieter durch eine autarke und günstige Stromversorgung gleichermaßen profitieren. „Doch nur unter den richtigen Bedingungen für PV-Dachanlagen auf Quartiersgebäuden können Geschäftsmodelle wie Mieterstrom ihr volles Potenzial entfalten und dann einen signifikanten Beitrag zur Entkopplung von fossilen Brennstoffen leisten“, sagt Garnier. Es bestehe also noch erheblicher Nachbesserungsbedarf für Mieterstrom im EEG-Osterpaket.

20.4.2022 | Quelle: Einhundert Energie GmbH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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