BEE legt Stellungnahme zum geplanten WaLG vor

Zu sehen ist eine Windenergie-Anlage. Das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) soll die Windenergie in Deutschland voranbringen.Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Der BEE kritisiert das geplante Wind-an-Land-Gesetz (WaLG).
Laut Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) könnten die Vorschläge der Bundesregierung zum Windkraftausbau zu weiteren Verzögerungen, statt zu einer Beschleunigung führen.

Vergangene Woche hatte die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) sowie einen Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorgestellt. Der BEE hat eine Stellungnahme zum WaLG eingereicht und wird eine weitere zum BNatSchG einreichen.

Der BEE befürchtet, dass die allzu übereilten und daher teils nicht voll durchdachte Vorschläge nicht die gewünschte Beschleunigung des Windkraftausbaus bringen, sondern diese wieder in die Zukunft verschoben werden. „Die Fülle neuer Rechtsbegriffe, neuer Verknüpfungen und sich nebeneinander aufbauenden Regelungen bergen außerdem Risiken für die Rechtssicherheit. Daraus können weitere Verzögerungen resultieren, die wir jetzt nicht zulassen dürfen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

BEE: Sofortige Außenbereichspriviligierung im WaLG festlegen

Zwischenziele bei der Flächenausweisung sieht der BEE kritisch, da diese insgesamt zu erheblichen Verzögerung bei der Ausweisung verfügbarer Flächen führen könnte. Zudem werden damit zwei unnötig gedoppelte, über viele Jahre andauernde Planungsphasen geschaffen, anstelle Flächenbeiträge direkt innerhalb eines Planungszyklus bereitzustellen.

Die Rechtsfolge der Zielverfehlung, die Außenbereichspriviligierung, greift erst frühestens 2027 und damit deutlich zu spät. Damit vertut die Bundesregierung nach Einschätzung des BEE erneut wertvolle und entscheidende Jahre. Zudem birgt dieses Instrument für Planer:innen keine ausreichende Sicherheit, da die Regelung auch potenziell wieder hinfällig werden könnte wenn ein Land zwischenzeitlich wieder auf den 2-Prozent-Kurs einschwenkt. Dieses Risiko wird dazu führen, dass die Beplanung derartiger Flächen gar nicht erst angegangen wird.

Der BEE fordert kurzfristig eine sofortige Außenbereichsprivilegierung, bis das 2-Prozent Flächenziel erreicht ist. Nur wenn im bestehenden Rechtssystem die Ausschlusswirkung ab sofort entfällt, wird ausreichend Planungssicherheit für die Windenergie geschaffen. Die Ausschlusswirkung für das Repowering muss sofort entfallen.

Die BEE-Stellungnahme zum WaLG ist unter diesem Link zu finden. Die BEE-Stellungnahme zum BNatSchG ist in Kürze auf der Internetseite des BEE zu finden.

14.6.2022 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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