Bundesregierung will Windkraft-Ausbau beschleunigen

Zu sehen ist eine Windkraft-Anlage. Die Bundesregierung will das Zwei-Prozent-Flächenziel umsetzen.Foto: Wirestock / stock.adobe.com
Zwei Prozent der Landesfläche von Deutschland soll für die Windenergie genutzt werden.
Um den Ausbau von Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen und gleichzeitig naturverträglich zu gestalten, hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe vorgelegt.

Das Bundeskabinett hat die Entwürfe des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die gesetzlichen Anpassungen sollen den naturverträglichen Ausbau von Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigen. Sie setzen das Zwei-Prozent-Flächenziel aus dem Koalitionsvertrag und die Eckpunkte „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ um, welche das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium Anfang April vorgestellt haben.

Der Ausbau der Windenergie ist laut Bundesregierung entscheidend, um sowohl die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen. Der Entwurf des EEG 2023 hebt deshalb die Ausbaupfade für die Windenergie an Land deutlich an. Damit ausreichend Flächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen, sind mittel- bis langfristig etwa zwei Prozent der Bundesfläche nötig. Dieses Zwei-Prozent-Flächenziel wurde im Koalitionsvertrag verankert. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Nur 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar.

Neues Gesetz soll Zwei-Prozent-Flächenziel umsetzen

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verpflichtet die Bundesländer bis Ende des Jahres 2032, einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Stadtstaaten müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Die Verteilung berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen der Bundesländer. Das Gesetz sieht ein Zwischenziel von 1,4 Prozent für Ende 2026 vor.

Die Zulassung von Windenergieanlagen wird im Baugesetzbuch auf eine Positivplanung umgestellt. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen künftig in dafür eigens planerisch ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Länder die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Verfehlen die Länder das Ziel, lebt die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele erreicht sind. Durch diese Umstellung auf eine Positivplanung will der Bund die Planungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.

Neu konzipiert wird auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die pauschale gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder erlaubt. Die Bundesländer müssen dabei sicherstellen, dass sie trotz dieser Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie dies nicht, gelten die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht.

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) will der Bund rechtlich sicherstellen, dass man auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbeziehen kann. Gleichzeitig will man Schutzzonen für bedrohte Arten definieren und hohe ökologische Standards garantieren.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, legt die geplante Gesetzesnovelle für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards fest. Für die Signifikanzprüfung will man eine Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten festlegen. Hinzu kommen gestaffelte, artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich und Prüfbereichen.

Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung stellt das Novelle zunächst klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Alternativenprüfung und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land soll das Bundesnaturschutzgesetz artenschutzbezogene Vorgaben übernehmen und präzisieren.

Das Bundesamt für Naturschutz bekommt den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Zur Finanzierung dieser Programme sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.

Verbände haben bereits Kritik an den Gesetzentwürfen geübt und fordern Nachbesserungen im laufenden parlamentarischen Prozess. Auch das Zwei-Prozent-Flächenziel sei in der geplanten Form nicht ausreichend.

16.6.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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