Sachsen-Anhalt: Denkmalschutz hat Vorrang vor Photovoltaik

Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft kritisiert, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung Denkmalschutz Vorrang vor Photovoltaik hat und dadurch viele Anlagen nicht realisiert werden können.Foto: Studio_east / stock.adobe.com
Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft kritisiert, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung Denkmalschutz Vorrang vor Photovoltaik hat und dadurch viele Anlagen nicht realisiert werden können. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wieder in diesem Sinne geurteilt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat in einem neuen Urteil einem Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage auf einem denkmalgeschütztem Dach verwehrt. Laut der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Rahmen bauordnungsrechtlicher Verfahren der Ausbau erneuerbarer Energien wie der Photovoltaik bislang gegenüber dem Denkmalschutz keinen Vorrang. Daher scheitere die Realisierung einer Solaranlage oftmals.

Der Eigentümer eines im geschützten Denkmalbereich gelegenen Wohnhauses, das eine für die Magdeburger Börde typische Linkskremperdeckung aufweist, hatte geklagt, weil er keine Genehmigung für eine 60 m² große Solaranlage auf seinem Dach erhalten hatte, berichtet Maslaton. Die Klage blieb in zwei Instanzen erfolglos. Der Eigentümer darf die PV-Anlage nicht installieren. Der entscheidende Grund für die Ablehnung war, dass die Solaranlage die historische Dacheindeckung verdecke. Damit würde die Denkmalqualität des gesamten geschützten Bereiches erheblich beeinträchtigt.

Zwar lägen laut OVG Klimaschutz, Energiekrise und der Ausbau erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse, rechtfertigten jedoch nicht den Eingriff in die unveränderte Erhaltung eines Denkmals. Denn die Versorgung mit erneuerbaren Energien hänge nicht von einer einzelnen PV-Anlage ab. Es entschied sich damit bewusst gegen den Ausbau erneuerbarer Energien und Photovoltaik und räumte dem Denkmalschutz Vorrang ein. Das ist laut Maslaton gängige Praxis in der obergerichtlichen Rechtsprechung. Daher würden sich Fälle häufen, in der Photovoltaik-Anlagen auf Dächern verhindert werden. Maslaton kritisiert, dass das OVG die Klimabeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt hat, die aufgezeigten, mit welcher Argumentation die Energiewende gegen andere durchaus schutzwürdige Belange durchgesetzt werden kann.

Maslaton fordert, dass die Landesgesetzgeber den Grundsatz, dass erneuerbarer Energien dem Denkmalschutz nicht entgegenstehen, in die Gesetze aufnehmen sollten. Zumindest in Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg werde momentan an Neuerungen gearbeitet. NRW hatte kürzlich eine solche Regelung eingeführt.

29.8.2022 | Quelle: Maslaton | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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