Bundestag beschließt Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaik-Anlagen

Der Bundestag hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Reihe von Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung beschlossen.Foto: anatoliy gleb / stock.adobe.com
Der LEE NRW verspricht sich von den steuerlichen Erleichterungen einen „kräftigen Schub“ für den künftigen Solarausbau in NRW.
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW setzt darauf, dass die vom Bundestag beschlossenen Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaik-Anlagen einen Schub für den landesweiten Solarausbau auslösen.

Der Bundestag hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Reihe von Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung beschlossen. Danach müssen die Betreiber dieser kleinen Solarkraftwerke nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend zum 1. Januar 2022 keine Einkommens- und Gewerbesteuer für die Einnahmen aus der Solarstromvergütung bezahlen. Außerdem entfällt mit Beginn des kommenden Jahres die 19-prozentige Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen einschließlich PV-Speichern. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt bereits bei Bestellungen noch in diesem Jahr, sofern die Anlage im nächsten Jahr in Betrieb geht. In der Regel sparen potenzielle „Solarier“ damit einen vierstelligen Betrag bei der Anschaffung.

Details zu den vom Bundestags beschlossenen Neuregelungen und praktische Konsequenzen erklärt Solarthemen-Chefredakteur Andreas Witt in einem S+-Beitrag.

„Mit der Steuerbefreiung für private Photovoltaik-Anlagen gibt die Ampelregierung vielen Hausbesitzern einen sehr guten und überfälligen Anreiz, in Solarenergie zu investieren“, sagt Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), die Neuerungen. „Der enorme bürokratische Aufwand, der mit den regelmäßigen Umsatzsteuerklärungen für die überschaubaren Solareinnahmen verbunden gewesen ist, hat sicherlich viel zu viele Eigenheimbesitzer von der Installation einer eigenen Solarstromanlage abgeschreckt.“

Steuererleichterungen für Photovoltaik: Chance für Ein- und Zweifamilienhäuser

Vor allem für die Besitzer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern bieten die Neuregelungen die Chance, bis zu 30.000 Kilowattstunden sauberen Strom im Jahr selbst zu erzeugen. Im Verbund mit der Umstellung der Heizung auf eine Wärmepumpe und möglichweise mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs bietet sich so die Chance, den größten Teil der benötigten Energie für Strom, Heizen und Autofahren selbst zu produzieren. Angesichts steigender Strompreise, die wohl landesweit in Kürze im Schnitt bei 50 Cent je kWh liegen sowie der Preissteigerungen für Öl und Gas, ist das eine gute Gelegenheit, nach erfolgten Investitionen die persönlichen Energiekosten zu senken.

Für den Klimaschutz bedeutet jede Solaranlage aktiv gegen die Erderwärmung anzugehen. Und angesichts von mehr als 30 Jahren Garantie auf die Solarmodule bietet Investitionen in die Solartechnik auch langfristig eine gute Perspektive.

Der LEE NRW verspricht sich von den steuerlichen Erleichterungen einen „kräftigen Schub“, so der Vorsitzende Priggen, für den künftigen Solarausbau im Land. Was auch notwendig ist. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres sind nach einer Auswertung des Portals Solarbranche.de allein in NRW knapp 765 MW Solarstromleistung neu installiert worden. Damit zeichnet sich ab, dass das Land bis zum Jahreswechsel das Ausbauniveau der Vorjahre toppen kann (Gesamtzubau 2021: etwa 656 MW brutto, Gesamtzubau 2020: etwa 605 MW brutto). „Das ist erfreulich, aber noch deutlich zu wenig“, bewertet LEE NRW-Vorsitzender Priggen diese Entwicklung, „landesweit brauchen wir einen jährlichen Zubau von über 2.000 Megawatt, damit die Landesregierung ihre eigene Ziele erreicht.“

2.12.2022 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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