Update im Städtebaurecht: Clearingstelle aktualisiert EEG-Arbeitsausgabe

Zu sehen ist ein Paragrafen-Zeichen, das in die Sonne gehalten wird als Symbol für Gesetze, EEG, RechtFoto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Die jüngste Änderung im Städtebaurecht bezieht sich auch auf das EEG – die Clearingstelle EEG hat sie bereits in ihre Online-Arbeitsausgabe übernommen.

Das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ wurde am 4. Januar beschlossen und am 11. Januar verkündet. Es beinhaltet Änderungen am Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, am Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und auch am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.

Hinzu kommen noch Änderungen am Windenergieflächenbedarfsgesetzes und weitere Änderungen des Baugesetzbuches, die am 1. Februar 2023 in Kraft treten.

Die Clearingstelle EEG hat die jüngsten Änderungen bereits in ihre Online-Arbeitsausgabe des EEG eingepflegt. Diese ist hier abrufbar. Im Gegensatz zu den offiziellen Gesetzesdokumenten beinhaltet die Arbeitsausgabe Verlinkungen der Paragraphen und des Inhaltsverzeichnisses. So kann man bei Verweisen bequem von einer Textstelle zur nächsten springen. Weitere Vorteile der Arbeitsausgaben des EEG sind hier auf dem Solarserver beschrieben.

Zum Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht geht es hier.

12.01.2023 | Quelle: Clearingstelle EEG | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen