Bundesnetzagentur: Konsultation zu Solaranlagen auf Grünland und Moorböden gestartet

Eine Photovoltaik-Anlage mit Schafen. Die Bundesnetzagentur will Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf wiederzuvernässenden Moorböden festlegen.Foto: Gerisch / stock.adobe.com
Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss.
Grünland und wiedervernässte Moorböden sollen als Standorte für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden. Die Bundesnetzagentur will dafür Rahmenbedingungen festlegen und hat diese zur Konsultation gestellt.

Die Bundesnetzagentur stellt die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden, die man wieder vernässen will, zur Konsultation. Die Konsultation dient der Vorbereitung einer Festlegung mit Anforderungen an solche Photovoltaik-Anlagen, für die Betreiber:innen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen können.

Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss. Bei den Solaranlagen auf entwässerten Moorböden steht eine Wiedervernässung von Moorböden im Vordergrund. Durch eine Wiedervernässung will man den Boden wieder mit Wasser sättigen. Somit vermindert man den CO2-Ausstoß vermindert und speichert perspektivisch Treibhausgase im Moorboden.

Für die Nutzung von Grünland sieht die Bundesnetzagentur vor, dass die Betreiber:innen der Photovoltaik-Anlage die Einhaltung des Stands der Technik der Solaranlagen bei deren Errichtung nachweisen müssen. Zudem sollen sie alle drei Jahre nachweisen, dass die Nutzung der Flächen als Grünland erfolgt und die Bewirtschaftung nicht in offensichtlichem Widerspruch zum Stand der Technik erfolgt. Somit will die Bundesnetzagentur eine Einheitlichkeit und Harmonisierung mit der Praxis zu den Agri-PV-Anlagen sicherstellen.

Die Konsultation zu besonderen Solaranlagen auf Grünland und wiederzuvernässenden Moorböden ist öffentlich. Interessierte können Stellungnahmen bis zum 17. März 2023 eingereichen. Dann erlässt die Bundesnetzagentur die Festlegung zum 1. Juli 2023. Weitere Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind unter diesem Link abrufbar.

13.2.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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