Baden-Württemberg will mit Förderung PV-Anlagen auf bestehende Parkplätze bringen

Luftauzfnahme aines PV-überdachten Parkplatzes mit AutosFoto: jeson / stock.adobe.com
Neue Parkplätze waren der erste Geltungsbereich der Solarpflicht in Baden-Württemberg. Für bestehende Parkplätze mit PV-Anlagen soll es nun Zuschüsse geben.

Parkplätze mit PV-Anlagen zu überdachen, ist eine Maßnahme, mit der Baden-Württemberg die Energiewende voranbringen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen verringern will – dafür gibt es nun auch eine Förderung. Das am gestrigen Donnerstag Programm gilt für Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplätzen mit mindestens 35 Stellplätzen. Förderfähig sind die Investition in die PV-Überdachung in Kombination mit einer neuen und an das Verteilnetz anzuschließenden Solaranlage. Die Förderung der Photovoltaik-Anlage selbst sowie deren technischer Ausstattung (wie Wechselrichter und Netzanschluss) ist allerdings ausgeschlossen, ebenso wie die Förderung von Personalausgaben. Der maximale Förderbetrag liegt je nach Anlagenleistung und Höhe der Aufständerung zwischen 100.000 und 250.000 Euro.

Separate Förderung von Konzepten für Parkplätze mit Photovoltaik

Auch die Erstellung von regionalen und vernetzten Konzepten wird gefördert. Ein regionales Konzept bedeutet, dass unter Einbeziehung der Kommunen, Landkreise, Verkehrsbetriebe und weiterer Akteure ein Konzept zum Ausbau der Parkplatz-Überdachung mit Photovoltaik in der Region erstellt wird.

Vernetzende Konzepte sind Maßnahmen zur Motivation von Akteuren sowie das Erarbeiten und Verbreiten von Informationen für Kommunen und anderen Akteure. Bei der Konzeptförderung handelt es sich um einen separaten „Förderbaustein“, der nicht mit der Investitionsförderung verbunden werden kann. Der Zuschuss beträgt bis zu 100.000 Euro.

„Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Sonnenenergie im Land weiter voran“, betonte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker in Stuttgart.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Ent­wicklungseinrichtungen.

Für die Förderung stehen zunächst 2,5 Millionen Euro bereit – das reicht je nach Projektgröße für zehn bis 25 PV-Parkplätze. Das Förderprogramm soll im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert werden, kündigt das Umwelt- und Energieministerium an.

Anträge können ab sofort bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Für neue Parkplätze, neue Gebäude und Dachsanierungen gilt in Baden-Württemberg mittlerweile ohnehin eine PV-Pflicht.

31.3.2023 | Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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