Regierung legt Gesetzentwurf für Energieeffizienz vor

Beleuchtetes Gebäude des Deutschen Bundestages mit Europa- und Deutschlandflagge im Vordergrund.Foto: ArTo / stock.adobe.com
Der Deutsche Bundestag wird über das neue Energieeffizienzgesetz beraten, das in Abstimmung mit der zu erwartenden EU-Richtlinie erheblich Energie einsparen soll.
Mit einem Energieeffizienzgesetz will die Bundesregierung erreichen, dass Bund und Länder Maßnahmen ergreifen, die bis 2030 rund 50 Terrawattstunden an Endenergie einsparen. Auch für die Wirtschaft gibt es Pflichten. Der Gesetzentwurf ist nun im Bundestag.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für mehr Energieeffizienz in das Parlament eingebracht. Darüber informiert der Deutsche Bundestag im Rahmen der Parlamentsnachrichten („heute im Bundestag“). Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872) wolle sie demnach Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Im letzten Jahr hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen nicht verbindlichen Aktionsplan Energieeffizienz vorgelegt. Das neue Gesetz soll nun verbindliche Regeln schaffen.

Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch ginge es darum sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen zu bestimmen. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche will das Gesetz auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung möglich machen. Den Ländern werde dabei aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret geht es um die Verpflichtung von Bund und Länder, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.

Effizienzrichtlinie der EU liegt noch nicht vor

Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten. Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.

Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen gebe es lediglich auf freiwilliger Ebene den Versuch, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen kämen, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid -Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen zudem allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Ferner müssen sie konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen.

Wirtschaft kann 580 Millionen Euro pro Jahr einsparen

Für den Bund ergäben sich einmalige Kosten in Höhe von acht Millionen Euro und laufende Kosten in Höhe von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Für die Länder betrage der einmalige Erfüllungsaufwand 47,9 Millionen Euro und die laufenden Kosten 34,26 Millionen Euro pro Jahr. Der Wirtschaft entstünden durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in der Umsetzung dieses Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 262,1 Millionen Euro. Andererseits ergäben sich aber Einsparungen an Energiekosten in Höhe von 581,7 Millionen Euro pro Jahr, so die Rechnung der Bundesregierung. Und zwar allein durch die durch Managementsysteme ausgelösten unmittelbaren Effekte (Verhaltensänderungen und Betriebsoptimierungen).

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bund aufgefordert, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Dies gelte insbesondere auch für die sich aus der angestrebten Verpflichtung der Kommunen durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergebenden finanziellen Aufwände. Das lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab: „Die Pflichten der Länder resultieren aus der Umsetzung der EED-Novelle. Die Länder sind hierbei – wie der Bund – durch die EED unmittelbar verpflichtet diese umzusetzen. Ein Anspruch auf den Ausgleich etwaiger Mehraufwände durch den Bund besteht insofern nicht. Im Übrigen ist eine Verpflichtung der Kommunen im Gesetz nicht vorgesehen.“

23.5.2023 | Quelle: heute im Bundestag (hib), 371/2023 | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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