Umweltverbände: Abfallverbrennung ist keine erneuerbare Energie

Mülltonnen nebeneinander: Biotonne für Biomüll, Papiertonne, RestmüllFoto: Nicolette Wollentin /stock.adobe.com
Saubere Mülltrennung schon Ressourcen und erschließt mehr Potenzial für die Energiewende.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass Wärme aus Abfallverbrennung vollständig als erneuerbare Energie angerechnet werden kann. Umweltverbände und Abfallunternehmen protestieren.

Laut GEG sollen künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Abfallverbrennung gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlichen Erneuerbare-Energie-Quote beitragen, heißt es in der Pressemitteilung der DUH. Abfallverbrennung verursache jedoch jährlich etwa 24 Millionen Tonnen CO2, schade damit dem Klima, vernichte wertvolle Rohstoffe und führe zu giftigen Rückständen. Daher solle sie nicht mit Wärme aus erneuerbaren Energien auf eine Stufe gestellt werden. Auch das Wärmeplanungsgesetz drohe die Kreislaufwirtschaft ernsthaft zu gefährden, heißt es. Es stufe die bei der Abfallverbrennung entstehende Abwärme vollständig als unvermeidbar ein.  

Das fordern in einem gemeinsamen offenen Brief fordern die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (Nabu), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) gemeinsam mit Recyclingvertretern und -vertreterinnen von Alba sowie dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, diese Einstufung zu stoppen.

„Wir müssen weniger Abfälle verbrennen. Deshalb sollte die Bundesregierung Abfallverbrennung nicht durch Anreize bei der erneuerbaren Wärmeplanung fördern“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Sie fürchtet über Jahrzehnte eine „massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen mit grünem Stempel“. „Es könnte zur absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber vermeidbares CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen in die Luft blasen“, so Metz. Deshalb müssten Robert Habeck und Klara Geywitz falsche Anreize zur Müllverbrennung im Gebäudeenergiegesetz und im Wärmeplanungsgesetz verhindern.

Die DUH sieht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme zudem im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dort sollen ab 2024 die fossilen CO2-Anteile aus der Müllverbrennung mit in den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden.

Strom aus Abfallverbrennung zur Hälfte erneuerbare Energie, Wärme vollständig?

Leif Miller, Nabu-Bundesgeschäftsführer, findet es nicht nachvollziehbar, dass die Abfallverbrennung über den nationalen Emissionshandel mit CO2-Emissionen belegt sei, gleichzeitig aber auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahle. „Im Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt Strom aus der Müllverbrennung lediglich zu fünfzig Prozent als erneuerbar. Wir haben es hier mit einem Kuddelmuddel an Rechtsordnungen zu tun, die die Potenziale der Kreislaufwirtschaft für mehr Klima- und Ressourcenschutz nicht im Blick haben“, sagt er.

Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin des BUND, spricht von „Greenwashing pur“. Statt Müll als ‚erneuerbare Energiequelle‘ zu deklarieren, sollten wir Müll vermeiden und so gleichzeitig Energie einsparen. Außerdem muss die Mülltrennung weiter verbessert werden. Organische Abfälle gehören in die Kompostierung und als Düngemittel auf die Felder oder zur klimafreundlichen Biogasproduktion in Vergärungsanlagen und nicht in Verbrennungsanlagen“, sagt sie. Die getrennte Sammlung, Vergärung und stoffliche Nutzung der bislang über den Restabfall verbrannten Bioabfälle könnte jährlich bis zu 680 Millionen Kubikmeter Biogas erzeugen, 70.000 Tonnen aufwändig hergestellten Kunstdünger ersetzen und bis zu 760.000 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen einsparen. Keinesfalls solle die Verbrennung organischer Anteile im Restabfall oder getrennt gesammelter Bioabfälle deshalb durch die Einstufung als erneuerbar legitimiert werden.

Das Gebäudeenergiegesetz befindet sich mittlerweile in den inhaltlichen Beratungen im Bundestag. Es ist damit zu rechnen, dass es im parlamentarischen Verfahren noch wesentliche Änderungen geben wird, wie Solarserver in einem S+ Artikel berichtete.

23.6.2023 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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