Was die Solarthermie-Großanlage erbringen muss

Im Bild eine Solarthermie-Großanlage, für die der Anbieter der schlüsselfertigen Anlage einen Garantieertrag mit dem Kunden vereinbart hat.Foto: Ritter Energie- und Umwelttechnik
In Randegg versorgt ein Kollektorfeld mit 2.400 Quadratmetern Größe das Wärmenetz mit Solarwärme.
Solarthermie ist für viele Fernwärmeunternehmen noch ein unbekanntes Terrain. Vertraglich vom Generalunternehmer garantierte Solarwärme-Erträge sind daher die Regel und bieten Sicherheit für den Investor.

In Deutschland investieren immer mehr Fernwärmeunternehmen in solarthermische Großanlagen, um den Anteil der erneuerbaren Energien in ihrem Fernwärmemix zu erhöhen. Dabei ist es üblich, dass der Anbieter einer schlüsselfertigen Solarthermie-Großanlage einen Garantieertrag für die Anlage vertraglich vereinbart. „In der Regel gibt es eine solche vertragliche Vereinbarung bei allen Freiflächenanlagen“, sagt Christoph Bühler, Bereichsleiter beim Anbieter Ritter XL Solar, einer Marke der Ritter Energie- und Umwelttechnik. Um garantierte Wärmeerträge vertraglich festschreiben zu können, sei eine gewisse Anlagegröße erforderlich. „Für uns selbst haben wir eine Grenze von zirka 1.000 m² gezogen, um den damit verbundenen Aufwand auch zu rechtfertigen“, so Bühler.

Für die Festlegung des Garantieertrages berechnen die Solarthermie-Anbieter in Simulationen, welchen Solarertrag die jeweilige Anlage unter den gegebenen Rahmenbedingungen des Fernwärmenetzes erreicht. Von dem zu erwartenden Ertrag ziehen sie eine Sicherheit ab. Dieser Sicherheitsabschlag kann individuell unterschiedlich hoch ausfallen. Typischerweise liegt er in einem Bereich von 5 bis 15 Prozent. Aus der Differenz zwischen Simulationsergebnis und Sicherheitsabschlag ergibt sich dann der Garantieertrag.

Garantieertrag der Solarthermie-Großanlage hängt von realer Solareinstrahlung ab

Dieser Garantieertrag für die Solarthermie-Großanlage ist bei Ritter XL keine fixe Größe, sondern variiert mit der Sonneneinstrahlung. Wenn die reale Einstrahlung gegenüber der in der Simulation zugrunde gelegten Strahlung geringer ausfällt, so reduziert sich auch der Garantieertrag. „Hierfür haben wir ein auf unsere Technik zugeschnittenes Tool entwickelt, dass nach einem speziellen Berechnungsschlüssel die Ertragsreduzierung in Abhängigkeit der Strahlungsreduzierung ermittelt“, sagt Bühler.

Für Wartungen oder Reparaturen gibt es im Garantieertrag keine speziellen Sicherheitsabschläge. Zumal eine Wartung keinen Ertragsausfall zur Folge hat. In den Verträgen ist jedoch meist die Anlagenverfügbarkeit geregelt und damit sind auch Reparaturen erfasst. Allerdings sind Ertragsausfälle aufgrund von Reparaturen die Ausnahme, da solche solarthermischen Großanlagen über Redundanzen bei wichtigen Komponenten verfügen.

Dieser September war in Deutschland außergewöhnlich mild und sommerlich. Das hat Auswirkungen für Fernwärmebetreiber. Ein Betreiber aus dem süddeutschen Raum beklagt gegenüber dem Nachrichten-Portal solarthermalworld.org, dass es im September kaum Wärmeabnahme gegeben hätte. Solche klimatischen Auswirkungen, die in Folge des Klimawandels in Zukunft verstärkt auftreten sollten, sind in den Simulationsrechnungen für die garantierten Erträge aber nicht berücksichtigt.

Garantierte Erträge Teil der Ausschreibungen

Für die Fernwärmeunternehmen sind die garantierten Erträge ihrer solarthermischen Großanlagen ein wichtiger Wert. Die Garantiewerte sind häufig Teil der Ausschreibungen und die Höhe spielt bei der Auswahl des Generalunternehmers eine zentrale Rolle. Auch im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung sind sie relevant. So gibt in Deutschland eine spezielle Förderung für innovative Kraftwärmekopplung (iKWK). Um diese Förderung erhalten zu können, muss nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz ein Mindestanteil an erneuerbarer Wärme erreicht werden. Daher ist der Garantieertrag für die Solarthermie-Großanlage ein hilfreicher Faktor bei der Anlagendimensionierung, um eine Unterdimensionierung der iKWK-Anlage zu verhindern.

Strafzahlungen bei Mindererträgen

Solarthermische Großanlagen für die solare Fernwärme werden generell genau messetechnisch erfasst und unterliegen einem ständigen Monitoring. Daher können die Fernwärmeunternehmen die Einhaltung der garantierten Erträge auch gut überprüfen. In der Regel garantieren die Generalunternehmer die Erträge für eine Dauer von 5 Jahren. Das kann aber auch im Einzelfall individuell abweichen. Im Falle der Unterschreitung des Garantieertrags wird eine Pönale vereinbart, die je fehlender MWh zu bezahlen ist.

Trotz Sicherheitsabschlägen besteht für die Solarthermieanbieter immer die Möglichkeit, dass die Anlagen Mindererträge liefern. „Eine technische Anlage ohne Risiko gibt es nicht“, sagt Bühler. „Das Risiko ist allerdings sehr gering. Bis dato trat dieser Fall noch bei keiner unserer Anlagen ein.“

Dieser Bericht ist ursprünglich in englischer Sprache auf dem Solarthermie-Nachrichten-Portal solarthermalworld.org erschienen.

Im Bild das Titelbild vom Solarthermie-Jahrbuch SOLARE WÄRME 2023.

Diesen Beitrag hat das Redaktionsteam des Solarthermie-Jahrbuchs verfasst.

Schließen