Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister ab April einfacher

Im Bild vier Balkonkraftwerke, die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister soll einfacher werden.Foto: bht2000 / stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur will die Benutzung des Marktstammdatenregisters erleichtern. Betreiber:innen von Balkonkraftwerken müssen nur noch fünf Angaben zu ihrer Stecker-Solaranlage eintragen.

Ab dem 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System will die Behörde modernisieren. „Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Allein im Jahr 2023 haben die Bürger:innen 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeigt laut Bundesnetzagentur, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb sei eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung von Balkonkraftwerken will die Bundesnetzagentur den Weg für alle ebnen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.

Weitere Entbürokratisierung bei Registrierung von Balkonkraftwerken in Arbeit

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird der Gesetzgeber voraussichtlich auch regeln, dass bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise will man bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Photovoltaik-Module fragt.

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Bürger:innen Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber melden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Unter der Internetadresse www.marktstammdatenregister.de kann man das MaStR aufrufen. Mit wenigen Klicks stehen Daten zu 5 Millionen Anlagen und 3,5 Millionen Anlagenbetreibern und andere Marktakteuren zur Verfügung. Filter, Sortier-, Berechnungs- und Downloadfunktionen ermöglichen eine gezielte Recherche in den Daten. Dabei sind personenbezogene Daten geschützt. Sie sind nicht öffentlich zugängig.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen