BDEW begrüßt Einigung zum Wasserstoff-Kernnetz

Portrait von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW.Foto: BDEW
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW.
Der Deutsche Bundestag stimmt am 12. April über die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes ab. Der BDEW begrüßt die zuvor erzielte Einigung. Auch das EU-Gaspaket trifft auf Zustimmung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich positiv zur erzielten Einigung zum Wasserstoff-Kernnetz geäußert. Am Freitag, 12. April, stimmt der Bundestag über die 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab. Darin geht es unter anderem um einen Finanzierungsrahmen für das Wasserstoff-Kernnetz.

„Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein zentraler Baustein, um Energiewende und wirtschaftliche Transformation zu meistern“, sagte dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Es ist deshalb gut, dass die Regierungsfraktionen sich geeinigt haben.“

Die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf enthielten dabei zahlreiche Verbesserungen. „Besonders positiv ist, dass im Fall einer Insolvenz eines Kernnetz-Betreibers die anderen Kernnetzbetreiber nicht haften müssen“, so Andreae. Die Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der H2-Kernnetzleitungen von 2032 auf 2037 stelle zudem sicher, dass der Netzhochlauf sich besser an die Nachfrage angepassen lasse.

„Klar ist: Ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes kann der Start in eine Wasserstoffwirtschaft nicht gelingen. Dafür braucht es privatwirtschaftliche Investitionen und das Know-how der Energiewirtschaft“, erklärte die BDEW-Managerin zum Wasserstoff-Kernnetz weiter. „Allerdings benötigen Investoren entsprechende Rahmenbedingungen, um die Chancen und Risiken in Balance zu halten. Schließlich geht es um Milliardeninvestitionen.“

Zentral sei, die hohen Risiken der Hochlaufphase auf ein marktverträgliches Maß zu reduzieren. Das könne mit der Einrichtung des Amortisationskontos zur Finanzierung des Hochlaufs gelingen. „Das Risiko eines Kapitalverlusts muss für die Investoren dennoch so gering wie möglich gehalten werden“, so Frau Andrae weiter. „Ob die Regelungen ausreichend sind, um genügend private Kapitalgeber für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur zu gewinnen, wird sich nun zeigen.

EU-Gaspaket zentral für Wasserstoffinfrastruktur

Erfreulich ist, dass bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne, die ebenfalls Teil der 3. EnWG-Novelle sind, die Verteilnetzbetreiber nun stärker beteiligt und die lokalen Transformationspläne berücksichtigt werden sollen. Denn die Verteilnetze bringen den Wasserstoff erst zu einer Vielzahl an Kunden – auch im industriellen Mittelstand.“

Der Verband äußerte sich auch zur Verabschiedung des EU-Gaspakets im europäischen Parlament. „Ein weiterer wichtiger Baustein zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur wurde gestern durch die formale Annahme des EU-Gaspakets im europäischen Parlament vorangetrieben. Formal steht nun nur noch die Annahme im Ministerrat aus. Die Regelungen sind für die Transformation des Gassektors richtungsweisend und müssen im nächsten Schritt effizient und für Unternehmen anwendbar in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Wettbewerbsorientierte Marktstrukturen sind für die Entstehung eines funktionierenden Wasserstoffmarktes essenziell.“

Quelle: BDEW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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