Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Festlegung „Nutzen statt Abregeln 2.0“

Im Bild ein Windpark und Strommasten, das Konzept „Nutzen statt Abregeln 2.0“ soll weniger Erneuerbare abregeln.Foto: lupolucis / stock.adobe.com
Netzgekoppelte Speicher, neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen können zusätzlichen Stromverbrauch leisten und erhalten dafür einen vergünstigten Preis.
Das gesetzlich geregelte Konzept „Nutzen statt Abregeln 2.0“ soll einen Anreiz zur Aktivierung zusätzlichen Stromverbrauchs schaffen, um weniger erneuerbare Energien bei Netzengpässen abregeln zu müssen. Die Bundesnetzagentur legt die Kriterien fest, die einen Verbrauch als zusätzlich charakterisieren.

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation der Festlegung der Kriterien gestartet, die zuschaltbare Lasten zu erfüllen haben, um durch zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. „Wir wollen die Nutzung von erneuerbarem Strom ermöglichen, der ansonsten wegen Netzengpässen nicht erzeugt worden wäre. Die Festlegung soll die Menge erneuerbaren Stroms verringern, der wegen Netzengpässen abgeregelt werden muss“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Das gesetzlich geregelte Konzept „Nutzen statt Abregeln 2.0“ soll in sogenannten Entlastungsregionen einen Anreiz zur Aktivierung zusätzlichen Stromverbrauchs schaffen. Hierdurch will man die heute nötige Reduzierung der erneuerbaren Erzeugung wegen fehlenden Netzausbaus begrenzen und erneuerbaren Strom nutzbar machen. Das kann funktionieren, wenn eine zusätzliche Stromnachfragebesteht, die eine engpassentlastende Wirkung hat.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur bestimmt die Kriterien, die einen Verbrauch als zusätzlich charakterisieren. Neben allgemeinen Voraussetzungen bestimmt die Behörde drei Segmente, in denen unter spezifischen Voraussetzungen mit hinreichender Gewissheit von einem zusätzlichen Stromverbrauch ausgegangen werden kann:

  • die Substitution fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung
  • der Einsatz netzgekoppelter Speicher
  • neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen

Im Rahmen der vergangenen EnWG-Novelle hat der Bund eine neue Regelung zur Verringerung der Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen wegen strombedingter Netzengpässe eingeführt. Der zu diesem Zweck neu eingeführte § 13k EnWG sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber Strommengen an berechtigte Teilnehmer zu einem vergünstigten Preis zuteilen. Die Teilnehmenden erhalten vergünstigte Stromkosten für ihren Beitrag zur Engpassentlastung, der insgesamt die Engpassmanagementkosten für die Netznutzer nicht erhöht.

Das Instrument soll kein Ersatz für einen möglichst schnellen und bedarfsgerechten Netzausbau sein. Es dient laut Bundesnetzagentur der Milderung der Folgen von vorübergehend noch bestehenden Netzengpässen.

Weiteres Verfahren beim „Nutzen statt Abregeln 2.0“

Stellungnahmen zur Konsultation kann man bis zum 6. Mai 2024 abgeben. Der Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen zum „Nutzen statt Abregeln 2.0“ sind unter diesem Link zu finden.

Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt zunächst den Übertragungsnetzbetreibern. Diese haben der Bundesnetzagentur ein entsprechendes Umsetzungskonzept für eine Erprobungsphase zur Prüfung vorgelegt. Ab dem 1. April 2025 gibt die gesetzliche Regelung auch Verteilnetzbetreibern Möglichkeiten zur Durchführung der Maßnahme.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen