Solarpaket I tritt in Kraft

Im Bild ein Paragrafenzeichen, das eine Hand in die Sonne hält als Symbol für das Solarpaket I, das in Kraft getreten ist.Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com
Mit der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ist das Solarpaket I heute in Kraft getreten.

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat mitgeteilt, dass das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Die im Solarpaket I beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) treten heute 2024 in Kraft.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt die im Solarpaket I verankerten Regelungen, die unter anderem klare Fristen für die Netzbetreiber und eine Vereinheitlichung der bundesweit unterschiedlichen Netzanschlussbedingungen vorsehen. „Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarstrom wurden bislang durch unnötige bürokratische Hürden erschwert. Das hat viele Kunden und auch E-Betriebe abgeschreckt, sich hier zu engagieren“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser.

Der ZVEH fordert dennoch weitergehende Schritte. „TAB für das Verfahren und TAR für die Technik sollten durch eine Stelle erarbeitet und verabschiedet werden. Die aktuelle Aufteilung führt zu Abstimmungsproblemen und es drohen auch in Zukunft auseinanderlaufende Regelungen. Außerdem müssen wir den Komplexitätsinfarkt an einer weiteren Stelle verhindern. Die zunehmende technische Regulierung für verschiedene Anlagentypen und -größen führt zu zu vielen Umsetzungsvarianten“, so Neuhäuser. Positiv sei, dass man im parlamentarischen Verfahren zum Solarpaket I eine langjährige Forderung der e-handwerklichen Organisation aufgegriffen hat. So will man die regional teilweise unterschiedlichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) der über 850 Netzbetreiber in Deutschland vereinheitlichen. Ergänzungen zum Bundesmusterwortlaut der TAB dürfen dann nur über die Technischen Anschlussregeln (TAR) hinausgehende technische Vorgaben enthalten, wenn diese für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs beim jeweiligen Netzbetreiber erforderlich sind.

Windbranche begrüßt schnelle Umsetzung

Auch für die Windenergiebranche enthält das Solarpaket I Regelungen. „Die Branche begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, die wichtigen Fristen aus der RED III einzuhalten. Die Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten bedeuten wichtige Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie an Land”, sagt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE). Der BWE hatte im Vorfeld der Abstimmung gemeinsam mit anderen Verbänden der Energiewirtschaft den hohen Zeitdruck bei der Verabschiedung des Pakets betont und darum ersucht, diese mit Fristverzicht bereits am 26. April im Bundesrat zu verabschieden.

Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG, ZVEH, BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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