Solarparks in Bürgerhand: Bürgerwerke gründen Beteiligungsgesellschaft

Im Bild Menschen im Solarpark, die Bürgerwerke Beteiligungs GmbH soll Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisieren.Foto: Bürgerwerke
Die Bürgerwerke Beteiligungs GmbH soll sich um die Verwaltung von neu entstehenden Projektgesellschaften kümmern, die die Entwicklung von Solarpark übernehmen.
Gemeinsam mit Kommunen und Bürger:innen will der Ökostromanbieter Bürgerwerke Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickeln. Dazu hat das Unternehmen die Bürgerwerke Beteiligungs GmbH gegründet.

Der Ökostromanbieter Bürgerwerke eG hat die erste Tochtergesellschaft gegründet. Die Bürgerwerke Beteiligungs GmbH soll zukünftig die Verwaltung von neu entstehenden Projektgesellschaften übernehmen. Projektgesellschaften sind Firmen, die gegründet werden, um ein bestimmtes Projekt zu planen, zu finanzieren und zu betreiben. Diese Projektgesellschaften sollen die Photovoltaik-Freiflächenentwicklung in Bürgerhände legen. Das stärkt die Akzeptanz für Energiewende-Projekte und bringt Menschen mit verschiedenen Perspektiven zusammen. Dazu hat das Unternehmen eine gemeinschaftliche PV-Freiflächenentwicklung „Freiflächen in Bürgerhand“ ins Leben gerufen. Mittlerweile arbeiten 14 beteiligte Genossenschaften mit Kommunen und Bürger:innen an Umsetzungsmöglichkeiten. Die ersten Projekte stehen bereits kurz vor der Baugenehmigung. „Bei den Bürgerwerken kümmern wir uns gerade um den nächsten Schritt“, sagt Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke. „Denn die entwickelten Projekte sollen ja später von den regionalen Energiegenossenschaften betrieben werden.“

Bürgerwerke Beteiligungs GmbH soll klare Struktur gewährleisten

Jede Projektgesellschaft ist als Komplementärin an die gegründete Bürgerwerke Beteiligungs GmbH gebunden. „Das ist ein übliches und sinnvolles Vorgehen bei der Umsetzung von Projekten solcher Größenordnungen“, so Schäfer. „Zum einen geht es um die Finanzierung der Projekte. Die Projektgesellschaft macht es Banken leichter, eine Finanzierung bereitzustellen und die Verwendung der Gelder zu prüfen. Zum anderen kann die Genossenschaft, die den Solarpark später betreibt, alle Aktivitäten in einer eigens dafür entstandenen Firma bündeln.“ Die klare Struktur und der genau definierte Zweck ermöglichen so zum Beispiel die einfachere Beteiligung von Mitgesellschaftern. Im Laufe der Projektentwicklung werden die gegründeten Projektgesellschaften an die Genossenschaften übertragen. Der Bau und spätere Betrieb der Anlagen liegen dann komplett in den Händen der Bürger:innen vor Ort.

Bis man das erste Photovoltaik-Modul auf einer genossenschaftlichen Freifläche unter Beteiligung der Bürgerwerke in Betrieb nehmen kann, dauert es voraussichtlich bis 2026. Solche langen Planungszeiten haben laut Bürgerwerke aber auch ihr Gutes. So könne man die Bürger:innen informieren, beteiligen und mitnehmen. Und das ist für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende-Projekten die wichtigste Voraussetzung.

Wer Flächen für Photovoltaik-Solarparks verpachten will oder Flächenbesitzer:innen kennt, kann diese für einen „Solarpark in Bürgerhand“ der Bürgerwerke zur Verfügung stellen. Informationen zur Flächenverpachtung sind unter diesem Link zu finden.

Quelle: Bürgerwerke | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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