Was das Stromspitzen-Gesetz für private Photovoltaik-Anlagen bedeutet

Im Bild eine Grafik, die die EEG-Vergütung einer Photovoltaik-Anlage nach dem Stromspitzen-Gesetz in drei Varianten darstellt.Grafik: 1Komma5°
1Komma5°, Anbieter von Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif, hat berechnet, welche Veränderungen das Solarspitzen-Gesetz für die EEG-Vergütung privater PV-Anlagen-Besitzer:innen bedeutet.

An sonnigen Tagen produzieren PV-Anlagen oft mehr Strom als verbraucht wird. Die Preise rutschen ins Negative – dennoch erhielten Anlagenbetreiber bisher eine garantierte Einspeisevergütung. Das ändert sich mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), auch als Stromspitzen-Gesetz bekannt. Der Bundestag hatte das Gesetz vergangene Woche beschlossen. 2024 gab es bereits 457 Stunden mit negativen Strompreisen – über 5 Prozent aller Stunden des Jahres. Das bisherige System der garantierten Einspeisevergütung führt zu einem Paradox: Solaranlagenbetreiber:innen hat man motiviert, auch dann einzuspeisen, wenn man den Strom nicht benötigt. Dies verursacht Netzüberlastungen und zusätzliche Kosten.

Das Stromspitzen-Gesetz bringt drei zentrale Neuerungen für die EEG-Vergütung

  • Neue PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gehen, dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
  • Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen. Als Ausgleich werden diese Stunden mit Faktor 0,5 an die EEG-Förderzeit angehängt.
  • Die Direktvermarktung wird kleinere Anlagen unter 100 kW Leistung einfacher, bleibt aber freiwillig.

Änderungen der EEG-Vergütung durch das Solarspitzen-Gesetz

Das Stromspitzen-Gesetz verändert die EEG-Vergütungen für Solaranlagenbetreiber:innen. Eine Analyse von 1Komma5° zeigt: Die Auswirkungen sind größer, als viele denken. Wer eine klassische PV-Anlage hat, muss mit Verlusten von durchschnittlich rund 21 Prozent rechnen.

Für die Berechnungen hat 1Komma5° reale Verbrauchs- und Einspeisedaten ausgewertet. Dafür hat das Unternehmen Stromkosten von jeweils 180 Haushalten 15-minutengenau analysiert, die bereits eine Eigenverbrauchsoptimierung mit dem firmeneigenen Energiemanagementsystem nutzen, aber bisher noch nicht einen dynamischen Stromtarif haben. Somit könnten diese Haushalte ihren Stromverbrauch gezielt an die schwankenden Börsenstrompreise anpassen, machen es aber noch nicht. Genau das wird in Zukunft aber entscheidend sein.

Drei Szenarien für Photovoltaik-Anlagen

Anhand dieser Daten hat das Unternehmen drei Szenarien für Photovoltaik-Anlagen nach der neuen Gesetzeslage durch das Solarspitzen-Gesetz simuliert.

  • PV-Anlage ohne Speicher
  • PV-Anlage mit Speicher
  • PV-Anlage mit Speicher und dynamischem Stromtarif, inklusive intelligentem Be- und Entladen des Speichers.

Welche Daten genau in die Simulation eingegangen sind und welche Solaranlagengrößen dabei zugrunde liegen, hat das Unternehmen für die folgenden Berechnungen nicht transparent gemacht.

Szenario 1: PV-Anlage ohne Speicher

Die klassische PV-Anlage ohne zusätzliche Komponenten trifft die Neuregelung am härtesten:

  • Bisherige jährliche Einspeisevergütung: 403,48 Euro
  • Neue Vergütung: 312,25 Euro
  • Verlust: 91,92 Euro (21,32 %)

Die jährlichen Gesamtstromkosten inklusive Netzstrombezug steigen von 612,01 auf 701,16 Euro.

Der deutliche Rückgang erklärt sich durch zwei Faktoren: Zum einen entfällt die Vergütung während negativer Strompreise – die häufig genau dann auftreten, wenn die Sonne am stärksten scheint. Zum anderen greift die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung für neue Anlagen ohne Steuerbox. Überschüssiger Strom, der diese Grenze überschreitet, muss ungenutzt bleiben oder wird ohne Vergütung eingespeist. Die derzeit geltende Höhe der EEG-Vergütung ist unter diesem Link zu finden.

Szenario 2: PV-Anlage mit PV-Speicher

Die Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher federt die Auswirkungen etwas ab:

  • Bisherige jährliche Einspeisevergütung: 324,56 Euro
  • Neue Vergütung: 238,31 Euro
  • Verlust: 86,25 Euro (25,57 %)

Die jährlichen Gesamtstromkosten inklusive Netzstrombezug steigen von 193,79 auf 280,04 Euro.

Der Batteriespeicher ermöglicht es, mehr Solarstrom selbst zu nutzen und Einspeisespitzen zu vermeiden. Allerdings zeigt die Analyse auch die Grenzen dieser Lösung: In sehr sonnenreichen Perioden ist der Speicher oft bereits voll, sodass überschüssiger Strom dennoch zu ungünstigen Konditionen eingespeist werden muss.

Szenario 3: PV-Anlage mit PV-Speicher und dynamischem Tarif

Das Zukunftsmodell mit smartem Energiemanagement zeigt deutliche Vorteile:

  • Bisherige jährliche Einspeisevergütung: 324,56 Euro
  • Neue Vergütung: 283,12 Euro
  • Verlust nur 41,43 Euro (12,77 %)

Die jährlichen Gesamtstromkosten inklusive Netzstrombezug liegen bei nur 42,69 Euro. Die deutlich niedrigeren Gesamtstromkosten ergeben sich aus der Kombination von optimierter Eigennutzung und günstigem Strombezug zu Negativpreiszeiten. Durch die intelligente Beladung der Batterie werden die negativen Strompreisstunden optimal ausgenutzt. Die Ladesteuerung des Batteriespeichers erfolgt primär bei negativen Strompreisen durch die PV-Anlage, um die Wirtschaftlichkeit nach Wegfall der EEG-Vergütung zu optimieren. Mit einem durchschnittlichen Strompreis von 22 Cent/kWh beim dynamischen Tarif (gegenüber 35 Cent/kWh beim Standard-Tarif) entstehen zusätzliche Einsparpotenziale.

Stromspitzen-Gesetz bedeutet Paradigmenwechsel

„Die neue Situation zeigt klar einen notwendigen Paradigmenwechsel“, sagt Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1Komma5°. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich beim Kauf eines Energiesystems dabei eines klarmachen: Wer jetzt in ein System investiert, das nicht auf flexible Steuerung und netzdienliches Verhalten ausgelegt ist, verliert bares Geld.“

Quelle: 1Komma5° | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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