BGH vertagt Entscheidung über Baukostenzuschüsse für Stromspeicher

Im Bild Urban Windelen, der eine Entscheidung des BGH über Baukostenzuschüsse für Stromspeicher fordert.Foto: BVES
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES: „Die Netzregulatorik muss so weiterentwickelt werden, dass sie der neuen Funktion von Speichern im Energiesystem gerecht wird.“
Im Verteilnetz sind Baukostenzuschüsse üblich, wenn der Ausbau von der Verbrauchsseite getrieben wird. Doch sind Stromspeicher Verbraucher? Darum geht es in einem Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Baukostenzuschüsse (BKZ) nach dem Leistungspreismodell für Stromspeicher vertagt. Der Branchenverband BVES kritisiert, dass damit eine dringend benötigte Klärung weiterhin aussteht. Das sei zum Nachteil aller Beteiligten und zum Nachteil des Energiesystems. Aus Sicht des BVES ist eine weitere Verzögerung nicht nachvollziehbar und schädlich für den notwendigen Ausbau von Flexibilitätstechnologien im Energiesystem. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Speicher Stromverbraucher sind. Denn in Deutschland zahlen die Stromverbraucher Entgelte für den Netzausbau. Dazu gehören nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch Stromspeicher.

„Wir haben bereits eine rechtliche Einordnung von Speichern qua Definition im EnWG: Speicher verschieben die Energienutzung. Daraus müssen nun endlich die rechtlichen Konsequenzen gezogen werden“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Die Netzregulatorik muss so weiterentwickelt werden, dass sie dieser neuen Funktion von Speichern im Energiesystem gerecht wird. Weitere Verzögerungen sind für die Branche nicht hinnehmbar.“

Baukostenzuschüsse für Stromspeicher: OLG Düsseldorf entschied zugunsten eines Speicherbetreibers

Bereits im Dezember 2023 hatte das OLG Düsseldorf im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zugunsten eines Speicherbetreibers entschieden. Dieser hatte sich gegen einen Baukostenzuschuss gewehrt, den man nach dem klassischen Leistungspreismodell berechnet hatte. Das OLG lieferte der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine fundierte Grundlage für eine differenzierte Neubewertung der BKZ-Systematik. Statt diese Gelegenheit zu nutzen, wendete sich die BNetzA gegen das OLG Düsseldorf und veröffentlichte parallel ein Positionspapier, das dem OLG-Urteil in zentralen Punkten widerspricht. Das führte zu monatelanger Unsicherheit, verzögerten Investitionen sowie ausufernden Streit um die Ausgestaltung von BKZ für Energiespeicher.

„Diese Unsicherheit behindert nicht nur viele Speicherprojekte und privatwirtschaftliche Investitionen, sondern erschwert auch die Arbeit der Netzbetreiber“, sagt Windelen. „Planungsprozesse verzögern sich, Kosten steigen, wichtige Flexibilitätslösungen bleiben auf der Strecke. Trotz politischem Willen nach mehr Flexibilität, schnellem Speicherausbau sowie dem Abbau von Doppelbelastungen und bürokratischen Hürden.“

Der BVES fordert deshalb die Bundesnetzagentur und den Gesetzgeber auf, gemeinsam mit allen Beteiligten rechtssichere und praktikable Lösungen zu erarbeiten – auch ohne höchstrichterliche Entscheidung. Ein ebenfalls möglicher Rückverweis des Verfahrens an das OLG Düsseldorf würde zu deutlichen weiteren Verzögerungen über Monate bis hin zu Jahren führen. „Das sollten wir uns in Verantwortung für ein zukunftssicheres Energiesystem nicht erlauben“, sagt Windelen.

Quelle: BVES | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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