BEE: Gesetzentwurf für Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu unpräzise

Ein Ordner mit der Aufschrift Gesetzentwurf als Symbol für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.Illustration: MQ-Illustrations /stock.adobe.com
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass der Referentenentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität nicht klar genug formuliert ist, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf für das geplante Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) begrüßt den Entwurf, kritisiert jedoch unklare Begriffe an zentralen Stellen. Der Verband fordert daher klare Begriffsdefinitionen und mehr Eindeutigkeit, damit die Klimaziele bis 2045 nicht verfehlt werden.

BEE-Präsidentin Simone Peter sagt, dass die Errichtung des Sondervermögens ein wichtiges Signal für zukunftsgerichtete Investitionen sei und die Anerkennung notwendiger Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 begrüßt werde. Zugleich mahnt der Verband an, dass die Auslegung der Begrifflichkeiten die ursprünglichen Intentionen des Vorhabens nicht verwässern dürfe. Nach Auffassung des BEE seien zentrale Begriffe zu unpräzise formuliert. So bleibe offen, was konkret unter dem Infrastruktur-Begriff für die Investitionen der Länder zu verstehen sei. Auf Bundesebene seien Begriffe wie Energieinfrastruktur oder Digitalisierung für zusätzliche Investitionen zu allgemein, um eine gezielte und wirksame Mittelverwendung sicherzustellen. „Als BEE erinnern wir an die Bekenntnisse des Koalitionsvertrages zu den Klimazielen, der Energiewende, der Einbeziehung aller erneuerbaren Energien und Speicherpotenziale sowie zur Bedeutung von Flexibilisierung. Dabei müssen auch die Optimierung von Netzbetrieb und Netznutzung sowie die klimaneutrale Gasinfrastruktur Berücksichtigung finden. Hier muss nachgebessert werden”, so Peter.

Positiv bewerte der BEE, dass die Bundeszuschüsse zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) nicht über die vollen möglichen zwölf Jahre gestreckt, sondern in zehn gleichmäßigen Tranchen innerhalb der nächsten zehn Jahre bereitgestellt werden sollen. Aber nach Einschätzung des Verbandes reicht die jährliche Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von zehn Milliarden Euro nicht aus, um den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität konsequent umzusetzen.

Erfolgskontrollen für Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität greifen zu kurz

Aus Sicht des Verbands greifen auch die im Entwurf vorgesehenen Erfolgskontrollen für Investitionen in Infrastruktur zu kurz. Zwar sieht der Entwurf vor, dass das Sondervermögen eine Verbesserung der Infrastruktur sowie eine Förderung des Wirtschaftswachstums erreichen soll. Doch bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfe sich der Blick laut BEE nicht auf den Status quo beschränken. „Wer heute in Infrastruktur investiert, muss auch die Transformation zur Klimaneutralität, das Ausmaß von potenziellen Klimafolgekosten und den Aufbau neuer Schlüsselindustrien wie der erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung, der Elektromobilität sowie der Wasserstoff– und Grüngaswirtschaft mitdenken”, so Peter.

Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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