Wärmesektor: CO₂-Preis in Instrumentenmix einbetten

Im Bild eine Hand und Symbole und tippt auf eine Wolke mit CO₂ darunter drei Pfeile nach unten.Foto: Looker_Studio /stock.adobe.com
Symbolbild CO₂
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) legt ein neues Positionspapier für einen CO₂-Preis im Wärmesektor vor. Ein Schlüssel für den Erfolg und die optimale Wirkung ist die Einbettung des Preises in weitere Maßnahmen. Marktanreize, Förderprogramme und Ordnungsrecht sichern Investitionen und den Technologiefortschritt.

Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument für die Energiewende und den Klimaschutz. In einem neuen Positionspapier stellt der BEE konkrete Maßnahmen für eine CO2-Bepreisung vor. Dazu sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: “Die Defossilisierung des Wärmesektors geht vergleichsweise schleppend voran. Die CO2-Bepreisung wird zweifelsohne ein wichtiger Mechanismus für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor sein.” Doch das alleine werde nicht ausreichen, um die erforderlichen Investitionen in Erneuerbare Technologien zu mobilisieren und eine Klimaneutralität im Wärmesektor ab 2045 zu erzielen. Peter fährt fort: “Der Erneuerbare Energien-Mix aus Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Bioenergie, aber auch Power-to-Heat steht für die unterschiedlichen regionalen oder individuellen Anforderungen zur Verfügung. Ein stabiler Markthochlauf braucht jetzt weitere Rückendeckung.”

CO₂-Preis ergänzend einsetzen

Die CO2-Bepreisung als marktliches Instrument könne Ordnungsrecht und Förderung ideal ergänzen, dürfe Akteur:innen – von der Anlagenproduktion über die Planungs- bis zur Verbraucher:innenseite – aber nicht übermäßig belasten. Die Entwicklung des CO2-Preises sei nur bedingt vorhersehbar und könne, ohne weitere Leitplanken, zu erheblichen Unsicherheiten bei Planung und Investition führen. “Verzögerungen in der Technologieentwicklung, Brüche in der Industrie- und Wirtschaftsstruktur und Planungsunsicherheit müssen vermieden werden”, fordert Peter. Hohe Anfangsinvestitionen in neue Heizungstechnik oder kostenintensive Anforderungen an den Infrastrukturausbau seien bei einigen Energieträgern zudem zu berücksichtigen.

Rechtliche Regelungen erforderlich

Zusätzlich zum CO2-Preis seien insofern verbindliche gesetzliche Regelungen, wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, notwendig, um Erneuerbare Energien im Wärmesektor voranzubringen. Zudem müssten das Geothermiebeschleunigungsgesetz beschlossen und Perspektiven für die Bioenergie geschaffen werden. Auch finanzielle Anreize wie Investitionszuschüsse und befristete steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien erforderlich.

“Die geplante Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist auch aus Branchensicht notwendig. Noch wartet sie auf die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderungen und pocht auf eine weiterhin hohe Ambition (65-Prozent-Anteil)”, so Peter. Die Förderung der Wärmewende in Häusern und Netzen müsse verlässlich, auskömmlich und technologieoffen erfolgen. Ein Klimageld könne Preissteigerungen durch den CO2-Preis ideal abfedern und zudem die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende stärken.

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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