EnWG-Novelle: Großer Wurf für Energy Sharing nicht in Sicht

Viele Hände halten leuchtende Glühbirnen als Symbol für die EnWG-Novelle zum Energy Sharing.Illustration: alphaspirit / stock.adobe.com
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich will der Bund die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie umsetzen. BEE und SFV fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) abgegeben. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts“ will der Bund Regelungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zur Stärkung des Verbraucherschutzes in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es bei der EnWG-Novelle vor allem um Regelungen zum Energy Sharing.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf der EnWG-Novelle gleich zu Anfang der Legislaturperiode die europäischen Vorgaben zur Förderung vom Energy Sharing adressiert. Energy Sharing leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akteursvielfalt und unterstützt die aktive Teilnahme von privaten Haushalten und KMU am Energiemarkt. Damit stärkt es die regionale Wertschöpfung und leistet der Akzeptanz für die Energiewende weiteren Vorschub“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

Der BEE fordert das Gebiet für die gemeinsame Nutzung von erzeugter Energie als einen fixen Radius um die erzeugende Anlage herum zu definieren. „Somit können Ungleichbehandlungen aufgrund von unterschiedlichen Netzgebietsgrößen oder an deren Rändern vermieden werden“, sagt Peter. Zudem kritisiert der BEE, das der Gesetzentwurf eine Einschränkung beim Energy Sharing vorsieht, die größere Projektierungsunternehmen und Grünstromhändler mit eigenem Portfolio ausschließen würde. „Da aber gerade diese Akteure die Energiewende seit langem maßgeblich voranbringen, plädieren wir für eine Streichung dieser Einschränkung. Zusätzlich muss das Energy Sharing über die Anwendungsmöglichkeit für PV-Projekte hinausgehen und auch die Windenergie miteinbeziehen“, so Peter. Hier müsse man im parlamentarischen Verfahren noch nacharbeiten.

Energy Sharing bietet enormes Potenzial, um die Energiewende sozial zu verankern: Der regionale Verkauf von Strom aus Wind- und Solaranlagen stärkt lokale Wertschöpfung, erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz und eröffnet neue Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere für Menschen in strukturschwachen oder sozial benachteiligten Regionen. In einem gesellschaftlichen Klima, das zunehmend von Demokratieverdrossenheit geprägt ist, kann Energy Sharing gezielt Teilhabe schaffen.

SFV: EnWG-Novelle kein großer Durchbruch für Energy Sharing

Auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat Stellung zu dem Gesetzzentwurf  bezogen. „Privatpersonen, regionale Zusammenschlüsse und Bürgerenergiegemeinschaften können die Energiewende aktiv voranbringen. Mit gemeinschaftlichen Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen und direkter Nutzung vor Ort“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. „Doch dafür braucht es einen bürokratiearmen und wirtschaftlich tragfähigen rechtlichen Rahmen. Und genau der fehlt weiterhin.“

Bereits im September 2024 hatte der SFV eine Stellungnahme zum ersten Referentenentwurf abgegeben, dem der Bundestag wegen des Ampel-Aus nicht verabschiedet hatte. Die aktuell geplanten Änderungen im Energierecht greifen den geplanten § 42c EnWG zum Energy Sharing erneut auf. „Der große Durchbruch bleibt auch diesmal aus“, so Jung. „In der Begründung geht das BMWE weiterhin davon aus, dass Energy Sharing kurz- und mittelfristig kein Massengeschäft werde. Diese Einschätzung halten wir für falsch. Für Nischenlösungen ist keine Zeit mehr.“

Der SFV fordert in seiner Stellungnahme zur EnWG-Novelle eine klare rechtliche Definitionen und Vereinfachungen für Energy Sharing, einen sicheren wirtschaftlichen Betrieb durch Entlastung bei den Stromnebenkosten und Problemlösungen bei Mieterstromkonzepten, insbesondere bei Mieterstrom-Kundenanlagen.

Energiespeicher sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen

Dass Errichtung und Betrieb von Energiespeicheranlagen nun ebenso wie der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen sollen, begrüßt der BEE. Der Verband plädiert für faire Wettbewerbsbedingungen an der Messstelle, um den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) voranzubringen. Hierfür müsse man das Auswahlrecht der Anschlussnutzer stärken. Die im Entwurf vorgeschlagene Haltefrist von zwei Jahren lehnt der Verband daher ab. „Eine derart lange Haltefrist würde das gesetzlich verbriefte Auswahlrecht der Anschlussnutzer empfindlich beschneiden. Auch die geplante Kürzung der Frist für die Informationspflicht des Messstellenbetreibers auf sechs Wochen ist nicht praxisnah. Die bisher gültige Frist von drei Monaten sollte daher beibehalten werden“, sagt Peter.”

Im Rahmen des Bürokratieabbaus empfiehlt der BEE, beim Redispatch 2.0 keine komplexeren Neuregelungen einzuführen. Mit dem Entwurf drohe hier die ohnehin schon komplexe Umsetzung durch die Schaffung von Rechtsunsicherheiten zum Stillstand zu kommen.

Nachfolgeregelung für Gasnetzzugangsverordnung bleibt aus

Die EnWG-Novelle sieht eine Übergangsregelung für die Ende 2025 auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vor, die bereits in Betrieb befindlichen Biomethanprojekten Investitionsschutz bietet. Dies sieht der BEE als einen guten ersten Schritt, dennoch brauche es eine echte Nachfolgeregelung für die GasNZV. “Mit dem Auslaufen der GasNZV würden sich gerade für Biomethananlagen die Anschlussbedingungen radikal verschlechtern. Es braucht eine echte Nachfolgeregelung, die den vorrangigen Gasnetzanschluss von Biogasanlagen sichert und diese bei den Netzanschlusskosten privilegiert“, so Peter.

Neben der auslaufenden GasNZV führen auch die noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigungen des Biomassepakets und des Solarpakets I zu Rechtsunsicherheiten. „Die Bundesregierung muss sich schnellstens darum bemühen, dass das Biomassepaket von der EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erhält. Gleiches gilt für das Solarpaket I. Die schwarz-rote Koalition hat hier die Chance, Bioenergie und Solarenergie auf einen Streich deutlich zu stärken“, sagt Peter. “Die Regierung ist auch gefordert, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Klarheit mit Blick auf Kundenanlagen durch eine europarechtskonforme Neuregelung im EnWG zu schaffen.“

Der Gesetzentwurf des BMWE für die geplante EnWG-Novelle zum Energy Sharing ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BEE, SFV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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