Verbände-Bündnis fordert schnelle Umsetzung der RED III im Verkehrssektor

Autobahn hinter Solarpark, die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Deutschland soll dem Verkehrssektor Impulse verleihen.Foto: Peter Maszlen / stock.adobe.com
Klimaschutz im Verkehr brauche zeitnah zusätzliche Impulse und verlässliche Rahmenbedingungen.
Ein breites Bündnis von Verbänden aus der Energie-, Verkehrs-, Logistik- und Kraftstoffwirtschaft befürchtet, dass die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) bis Januar 2026 nicht erfolgt und dass das zu Lasten der Planungssicherheit bei klimafreundlichen Kraftstoffen geht.

Gemeinsam mit dem VDA, dem Bundesverband E-Mobilität, dem deutschen Wasserstoffverband, dem ADAC und weiteren Verbänden setzt sich die eFuel Alliance für eine schnelle Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Deutschland ein. Das breite Bündnis von Verbänden aus der Energie-, Verkehrs-, Logistik- und Kraftstoffwirtschaft meint, dass nur wenn die Gesetzgebung noch 2025 abgeschlossen wird, 2026 Planungssicherheit für eine Verbesserung des Angebots klimafreundlicher Kraftstoffe und für Investitionen in Klimaneutralität besteht. Klimaschutz im Verkehr brauche laut dem Bündnis zeitnah zusätzliche Impulse.

Ein Kabinettsbeschluss des vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist erst für Oktober 2025 geplant, die erste Lesung im Bundestag nicht vor dem 18. Dezember. Das sei in letzter Minute vor der Winterpause. Somit ist eine Verabschiedung des nun vorliegenden Entwurfs vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2026 unmöglich.

„Wer Klimaschutz im Verkehr ernst nimmt, darf mit der RED III nicht bis Weihnachten warten“, so ein Sprecher der Verbände. Schon heute stockt der Markthochlauf klimafreundlicher Antriebstechnologien. Deshalb müsse man den Kabinettstermin und den Beginn des parlamentarischen Verfahrens vorziehen. Der Zeitplan verkenne die Dringlichkeit im Verkehrssektor. Denn sonst greifen zentrale Maßnahmen zur THG-Minderung erst 2027 oder treten rückwirkend in Kraft, mit Risiken für Planung und Investitionen. Der aktuelle Zeitplan stehe zudem im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine “zeitnahe Umsetzung” der RED III vorsieht. Die beteiligten Akteure stehen bereit. Sie brauchen jetzt die Zusicherung, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele im Verkehr ernst nimmt und verlässliche Rahmenbedingungen schafft.

Quotenhöhe unzureichend für 2045-Ziel

Ein Bündnis aus 19 Verbänden und Verbraucherorganisationen hatte sich bereits im Vorjahr für eine Treibhausgasminderungsquote von 40 % bis 2030 ausgesprochen. Auch unter Berücksichtigung geplanter Änderungen, wie dem Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe, bleibt der Entwurf mit 25 % deutlich hinter dem Notwendigen zurück.

Die THG-Quote ist das zentrale marktwirtschaftliche Instrument zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Sie ermöglicht eine haushaltneutrale Finanzierung erneuerbarer Energieträger und Infrastruktur. Um ihr Potenzial zu entfalten, braucht es ambitionierte Zielpfade. Die gemäß Referentenentwurf geplanten Quotenhöhen von 25 % bis 2030 und 53 % bis 2040 reichen für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht aus. Von 53 % auf 100 % in nur 5 Jahren impliziert keinen realistischen Hochlauf.

Die Verbände fordern:

  • Vorziehen des Gesetzgebungsverfahrens zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
  • Verabschiedung des novellierten BImSchG noch 2025
  • Verlässliche THG-Quotenpfade ab 2026 – kompatibel mit dem Ziel der Klimaneutralität 2045

Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte haben Bundeskabinett und Bundesrat bereits gebilligt.

Quelle: eFuel Alliance | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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