Gutachten zur Rechtslage von Solarthermie-Freiflächenanlagen veröffentlicht

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei re|Rechtsanwälte PartGmbB hat im Auftrag von Unternehmen und einem Verband der Solarthermie-Branche das Gutachten „Genehmigungssituation solarthermischer Freiflächenanlagen in Deutschland“ erstellt. Vor dem Hintergrund der bisher uneinheitlichen und zeitaufwändigen Genehmigungspraxis für solarthermische Freilandanlagen, die Wärme für Fernwärmenetze erzeugen, hat die Kanzlei die Rechtslage geprüft. Dabei stehen das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das Wasserrecht und das Immissionsschutzrecht im Mittelpunkt. Die Rechtsanwältinnen und -anwälte führen die noch bestehenden Unsicherheiten darauf zurück, dass man vor allem Photovoltaik-Solarparks baut. Planungsbüros, Stadtwerken und Behörden fehlt die Erfahrung mit Solarthermie-Freiflächenanlagen. Ihr Fazit lautet, dass die Rechtslage die oft umständlichen Verfahren nicht rechtfertige.
„Das Gutachten der Kanzlei ist von großem Wert für Planer:innen und Behörden und den weiteren Ausbau der Solarthermie“, sagt Torsten Lütten, Vizepräsident der DGS. „Zahlreiche rechtliche Aspekte, die bisher individuell und zum Teil übervorsichtig interpretiert wurden, sind nun juristisch geprüft und geklärt. Das Gutachten bestätigt, dass der Bau und Betrieb von Freiflächen-Solarthermieanlagen bereits hinreichend vielen und strengen Auflagen unterliegt, so dass sie keine weiteren Auflagen benötigen. Mithin sind solarthermische Anlagen auf Freiflächen als sicher einzustufen und somit genehmigungsfähig.“
Erstmalige Veröffentlichung des Gutachtens
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei nun erstmals veröffentlicht. Drei Teilbereiche des Rechts hat die Kanzlei untersucht und mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen geklärt. Im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts haben die Jurist:innen die Zulässigkeit im Außen- und Innenbereich sowie das Bauordnungsrecht geprüft. Beim Wasserrecht prüften sie die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Im Bereich Immissionsschutzrecht dreht es sich um die Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Störfallrecht und dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Recht).
Das Fazit des 18-seitigen Gutachtens lautet: „Auch wenn der Umfang mit der Freiflächen-Solarthermie nicht so ausdrücklich geregelt ist wie die Photovoltaik, so legt das Umwelt- und Planungsrecht Maßstäbe für den Genehmigungserlass von Freiflächen-Solarthermieanlagen fest, die eine sichere, in den meisten Fällen unkomplizierte Genehmigung erlauben.“
Gutachten bestätigt Stellungnahme der DGS
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bringt auch Klarheit über den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen bei Solarthermie-Freiflächenanlagen. Dies betrifft vor allem die jeweils eingesetzte Solarflüssigkeit, die häufig eine Mischung aus Wasser und Propylenglykol ist. „Eine gesonderte gutachterliche Untersuchung der Solarflüssigkeiten bedarf es mangels Umweltgefährdung in der Regel nicht“, lautet das Fazit der Kanzlei hierzu. Somit ist laut DGS nun auch die Quintessenz der Stellungnahme des Fachausschusses Solarthermie-Erneuerbare Wärme der DGS zum Thema „Einsatz von Wasser-Propylenglykol-Gemischen in der Freiflächen-Solarthermie“ rechtlich abgesichert. Auch die Verunsicherung der Behördenmitarbeiter:innen bezüglich der Bewertung von Solarflüssigkeiten habe jetzt ein Ende, so Lütten.
Mehr Solarthermie-Freiflächenanlagen nötig
Im März 2025 waren in Deutschland 61 solare Wärmenetze mit rund 121 Megawatt Gesamtleistung in Betrieb. Dazu kommen 16 neue Anlagen, die genehmigt oder bereits im Bau sind. Diese Zahlen teilt das Stuttgarter Forschungsinstitut Solites mit, das den Markt für Solarthermie-Freiflächenanlagen seit zehn Jahren intensiv beobachtet und begleitet.
Laut der Studie „Perspektive der Fernwärme“ sollte Solarthermie im deutschen Fernwärmemix im Jahr 2045 4 TWH/a Wärme durch Solarthermie bereitstellen. Dies entspricht nur gut zwei Prozent des deutschen Wärmebedarfs für Wärmenetze, bedeutet jedoch umgerechnet rund 10 Millionen Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Um dies zu erreichen, müsste man im Durchschnitt 500.000 Quadratmeter Bruttokollektorfläche Solarthermie jährlich in Betrieb nehmen. Das ist 50 Mal mehr als zurzeit. „Das heißt, wir müssen im Grunde ab sofort die Anzahl der Anlagen, die bisher pro Jahr errichtet werden, wöchentlich errichten. Diese Dimension ist in der Politik und Verwaltung leider noch nicht angekommen“, so Lütten. „Wir hoffen nun sehr und gehen auch davon aus, dass das neue Gutachten zu der dringend nötigen Beschleunigung des Zubaus an Solarthermie-Freiflächenanlagen beitragen wird. Der Platz dafür ist vorhanden, er sollte aber auch zur Verfügung gestellt werden.“
Solarwärme reduziere den Anteil fossiler Wärme in Wärmenetzen und leiste so einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung. Außerdem entlaste sie die Stromnetze, was angesichts der aktuellen Diskussionen um die Netze, Netzausbau und Netzentgelte ein immer wichtigerer Aspekt ist.
Das vollständige Gutachten „Genehmigungssituation solarthermischer Freiflächenanlagen in Deutschland“ steht unter diesem Link auf der Website der DGS zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Quelle: DGS | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH