Rekordzahl an Anträgen für Windenergieanlagen in Bayern

Ein Balkendiagramm zeigt Daten zum Ausbau der Windenergie in Bayern im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zu 2022 bis 2024.Grafik: Solarserver, Daten:STMWI
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 743 neue Windenergieanlagen in Bayern beantragt. Das ist ein neuer Rekord. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger fordert vom Bund die Rahmenbedingungen für den Windkraftausbau nicht zu ändern.

Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat die Halbjahreszahlen 2025 für den Ausbau der Windenergie in Bayern präsentiert. „In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 743 neue Windenergieanlagen beantragt. Doppelt so viele wie für die gesamten Jahre 2022, 2023 und 2024 zusammen“, sagt Aiwanger. „Bis Ende Juni wurden mit 96 mehr Anlagen genehmigt als im gesamten letzten Jahr. Die Öffnung der 10h-Regel und unsere Beratung wirken“ Auch die Windkümmerer und die regionalen Regierungen leisteten hervorragende Arbeit und der Windkraftausbau in den Bayerischen Staatsforsten sei zu einem Erfolgsmodell geworden. Weniger gut sieht es aber mit den realen Ausbauzahlen aus. Denn im ersten Halbjahr 2025 sind in Bayern nur zehn Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 52,7 Megawatt in Betrieb gegangen.

Ausbau der Windenergie in Bayern über 2025 hinaus verstetigen

„Wir müssen bei der Umsetzung des Windkraftausbaus aber auch Sorgen der Anwohner ernst nehmen und mit Vernunft vorgehen“, sagt Aiwanger. „Unser geplantes Beteiligungsgesetz für die Kommunen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom erhöht weiter die Akzeptanz. Das ergibt jährlich etwa 30.000 Euro je Windrad.“ Der Windkraftausbau bringt laut Aiwanger viele Aufträge für die regionale Bauwirtschaft und das Handwerk. Die nächste Herausforderung sei jetzt die Aufnahme des Stroms durch die Kunden, Netze und Speicher. „Hier sind wir schon seit längerem in intensiven Arbeitsgesprächen“, so der Wirtschaftsminister.

Aiwanger warnt davor, jetzt nachzulassen: „Die hervorragenden Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir den Ausbau der Windenergie weiterhin vorantreiben müssen.” Der positive Trend im Juni wird teilweise von einem Vorzieheffekt verstärkt. Durch das Auslaufen der Erleichterungen bei Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) haben viele Projektierer ihre Antragstellung vorgezogen. Für eine Anschlussregelung ist mittlerweile gesorgt: Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 einer Gesetzesnovelle zugestimmt, die Erleichterungen für sogenannte Beschleunigungsgebiete für den Windenergieausbau vorsieht.

Aiwanger an Reiche: „Am besten jetzt gar nichts tun, wenn’s läuft!“

Der Minister betont die Bedeutung verlässlicher Grundlagen der Bundespolitik in Bezug auf die Flächenziele und das Referenzertragsmodell: „Planungssicherheit ist unverzichtbar. Der Bund darf jetzt bei der angekündigten Evaluierung der Erneuerbaren keine Fehler machen und Sand ins Getriebe bringen. Am besten jetzt gar nichts tun, wenn’s läuft! Die regionale Verteilung beim Ausbau erneuerbarer Energien ist von immenser Bedeutung ⎼ für die Stabilität der Netze, aber auch für die regionale Wertschöpfung. Auch unsere Regionalen Planungsverbände brauchen die Rechtssicherheit.“ Die 1,8 Prozent Vorrangflächen für Bayern 2032 dürfe der Bund jetzt nicht mehr in Frage stellen, denn Bayern sei sind mitten in der Planung. „Außerdem sehen wir, dass der Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen zunimmt und die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte unter Druck steht. Deshalb appelliere ich an den Bund, an den Flächenzielen bis 2032 und am Referenzertragsmodell festzuhalten“, so Aiwanger.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte zuletzt angekündigt, bei der Photovoltaik-Förderung Einschnitte vornehmen zu wollen.

Quelle: STMWI | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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