Geschäftsbetrieb von Meyer Burger in Deutschland eingestellt

Der Investorenprozess für die beiden Standorte in Deutschland des Schweizer Photovoltaik-Unternehmens Meyer Burger hat bisher zu keinem Ergebnis geführt. Das hat die mit der Insolvenzverwaltung betraute Kanzlei Flöther & Wissing mitgeteilt. Die Geschäftsbetriebe der Meyer Burger Germany GmbH in Hohenstein-Ernstthal bei Chemnitz sowie der Solarzellen-Produktion Meyer Burger Industries GmbH in Bitterfeld-Wolfen und Hohenstein-Ernstthal mussten deshalb am 1. September eingestellt werden. Die Mitarbeiter:inen hat man bereits mit Ausnahme kleinerer Abwicklungsteams freigestellt oder gekündigt.
Zwar führen die beiden Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther und Reinhard Klose noch Gespräche mit möglichen Investoren. Ob diese Gespräche jedoch zu einem Ergebnis führen, ist völlig offen. Zudem ist mittlerweile in beiden Unternehmen der Insolvenzgeldzeitraum abgelaufen. Deshalb waren Flöther und Klose gezwungen, den Großteil der deutschen Meyer-Burger-Arbeitnehmer zu kündigen oder freizustellen.
Trotzdem besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich neue Interessenten bei den Insolvenzverwaltern melden. „Wir sind offen für zusätzliche Angebote von Investoren und bereit, erneut Verhandlungen aufzunehmen“, sagt Lucas F. Flöther, Insolvenzverwalter der Meyer Burger Germany GmbH. „Allerdings gibt es dafür zurzeit keine Anzeichen. Die Solarbranche in Deutschland und Europa befindet sich nach wie vor in einer höchst schwierigen wirtschaftlichen Lage.“ Flöther und Klose hatten unmittelbar nach ihrer Bestellung damit begonnen, gezielt nach möglichen Investoren zu suchen.
Knapp 500 Mitarbeiter:innen von Meyer Burger in Deutschland verlieren Arbeitsplatz
Bei der Meyer Burger Germany GmbH hat man 206 Beschäftigte freigestellt. 62 Mitarbeiter:innen kann man zunächst weiterbeschäftigen, um den Insolvenzverwalter bei den Abwicklungsaufgaben zu unterstützen. Bei der Meyer Burger Industries GmbH musste man 271 Beschäftigte kündigen. Von den gekündigten oder noch zu kündigenden Mitarbeiter:innen gehören 38 dem Abwicklungsteam an. Davon ausgenommen sind Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz. Diese will man kündigen, sobald die zuständige Fachbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.
„Wir bedauern außerordentlich, dass für die Mitarbeiter nach jetzigem Stand keine Weiterbeschäftigung möglich ist“, sagt Reinhard Klose. „Trotz der schwierigen Situation haben alle Arbeitnehmer vorbildliches Engagement gezeigt. An ihnen ist es sicher nicht gescheitert.“ Sollte kurzfristig doch noch eine Investorenlösung zustande kommen, ist es vorstellbar, dass der Investor den gekündigten oder freigestellten Mitarbeitern wieder eine Beschäftigung anbietet.
Quelle: Flöther & Wissing | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH