Bundesrat: Stromsteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Foto: Wolfgang Jargstorff / stock.adobe.com Die Länder positionieren sich mit der Stellungnahme vom 17. Oktober klar gegen den Vorschlag der Bundesregierung, Biomasse, Deponiegas und Klärgas aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu streichen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss der Länderkammer: “Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Energie aus Biomasse bzw. Biogas einen wichtigen Beitrag zur Energieerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland leistet. Bioenergie kann durch die Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen zudem nachhaltig erzeugt werden. Darüber hinaus ist diese Form der Energie sowohl grund- als auch spitzenlastfähig.”
Damit folgt die Länderkammer einer zentralen Forderung des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB). „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundesrat die Bedeutung der Bioenergie für eine sichere, nachhaltige und flexible Energieversorgung anerkennt“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. „Die geplante Streichung von Biomasse aus der Liste der erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts ist fachlich falsch, politisch kontraproduktiv und ein fatales Signal an die gesamte Branche.“
Bundesrat gegen Streichung der Biomasse
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat wörtlich: Die Streichung von „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern wird abgelehnt. Biomasse wird sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert. Die in Aussicht gestellte Bürokratieentlastung würde sich nicht einstellen, da die Betreiber aufgrund anderer Rechtsakte ohnehin Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und nachweisen müssen.” Der Bundesrat nennt hier vor allem die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED) und die deutsche Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).
Darüber hinaus hebt der Bundesrat hervor, dass Bioenergie einen relevanten Beitrag zur Energieerzeugung in Deutschland leistet. Sie spiele eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit. Die Nutzung von Biomasse sei zudem in die land- und forstwirtschaftliche Kreislaufwirtschaft integriert und ermögliche die sinnvolle Verwertung organischer Reststoffe.
Biomasse ist kein Auslaufmodell
„Diese Einschätzung des Bundesrats unterstreicht, was wir seit Monaten betonen: Bioenergie ist kein Auslaufmodell, sondern ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung. Wir erwarten nun, dass die Legislative die Position der Länder ernst nimmt und den Entwurf entsprechend überarbeitet,“ schließt Rostek.
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