Baurecht: Bundestag plant Verbesserungen für Speicher
Illustration: Negro Elkha / stock.adobe.comMit einer Änderung des Baurechts will der Bundestag den Bau von Speichern für Strom, Wärme und Wasserstoff in Deutschland schneller machen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat heute eine Beschlussvorlage gebilligt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Pläne. Insbesondere die konsequente Netzentgeltbefreiung von Speichern könne dafür sorgen, dass man netzdienliche Batteriespeicher nun leichter wirtschaftlich betreiben kann.
Der Bundestag soll die Gesetzesänderungen, für die sich die Branche seit geraumer Zeit ausgesprochen hatte, am morgigen Abend verabschieden und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger könnten diese voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Speicher kommen in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen im Baugesetzbuch
Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, Speicher in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach Paragraf 35 Baugesetzbuch aufzunehmen. Somit sind sie künftig grundsätzlich erlaubt. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen. Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Mit der gleichzeitig erfolgten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes in § 118 Abs. 6, Artikel 1 will der Bundestag die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten Speichern bei der Netzentgeltbefreiung beenden. Bisher erhielten nur Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz vollständig wieder ins Netz zurückspeisen, eine Befreiung von Netzentgelten beim Strombezug. Damit dieses Geschäftsmodell auch für Multi-Use-Speicher, beispielsweise in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen, wirtschaftlich umsetzbar ist, ist nach Ansicht des BSW-Solar die Erweiterung der Netzentgeltbefreiung notwendig.
Multi-Use-Speicher für Energiewende besonders nützlich
„Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können. Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken“, so Körnig.
Rund 85 Prozent der in Deutschland bislang installierten Batteriespeicherkapazität in Höhe von rund 25 Gigawattstunden dient bislang nur für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben. Von der massengeschäftstauglichen Umsetzung der Regelungen zum Multi-Use hängt es ab, wie schnell und in welchem Umfang man diese Speicher für das Stromsystem flexibilisieren kann. „Speicher sind essenziell für die nächsten Schritte der Energiewende und eine erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien in die Strom- und Wärmenetze. Die Neuregelungen werden dabei helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen“, sagt Körnig.
Zudem hat sich der BSW-Solar kürzlich dafür ausgesprochen, ein Ausbauziel von 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030 gesetzlich festzulegen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Zubau von Großspeichern aber noch deutlich steigen. Dafür bedürfe es vor allem weiterer Verbesserungen beim Netzanschluss großer Batteriespeicher.
Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH